Ansprechpartnerin für die Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Universitäten aus dem In- und Ausland ist ab 01.04.2015 Frau Dr. Nuria Brinkmann.

Wechsel der Hochschule



Anerkennung von externen Prüfungsleistungen (außer Praktika!)

1. Anerkennung von Leistungen aus vorherigen Studiengängen und/oder im Ausland erbrachte Leistungen (Erasmus, GEP usw.) für den freien Wahlbereich oder als freiwillige Zusatzleistung

2. Verschieben von Schlüsselkompetenzen in den freien Wahlbereich oder in den Bereich freiwilliger Zusatzleistungen, Streichung von Noten aus externen Modulen: Bitte wenden Sie sich direkt an das Prüfungsamt!



Notenumrechnungen

Ausländische Noten werden vom Studienbüro gemäß den Vorgaben von Anabin in deutsche Noten umgerechnet.

Noten aus nicht aufgelisteten Ländern werden nach der modifizierten Bayerischen Formel umgerechnet.



Für die Anerkennung von Praktika für den Master sind folgende Unterlagen einzureichen: