Studienberatung und Leistungsanerkennung für Hochschulwechsler/Fachwechsler im Bachelor
Ansprechpartnerin für Hochschulwechsler/Fachwechsler ist Frau Dr. Nuria Brinkmann. Sie kann auch Hilfe bieten, wenn es darum geht, welche Aspekte bei der Anerkennung von externen Studienleistungen zu beachten sind (in- und ausländisch).
In Göttingen können Sie sich für einen Hochschulwechsel/Fachwechsel bewerben:
- zum Wintersemester jeweils für das 3. oder 5. Fachsemester
(Frist: 1. Juni bis 15. Juli) - zum Sommersemester jeweils für das 2., 4. oder 6. Fachsemester
(Frist:1. Dezember bis 15. Januar)
Hochschulwechsel (Ortswechsel)
Wenn Sie innerhalb Deutschlands an einer Universität "Psychologie (B.Sc.)" studieren und nach Göttingen wechseln wollen, handelt es sich um einen Hochschulwechsel. Die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen erfolgt erst, nachdem Sie einen Studienplatz erhalten haben. Sollte eine Fachsemestereinstufung nötig sein, dann stellen Sie bitte per Email einen formlosen Antrag unter Beifügung folgender Unterlagen:
a) Modulverzeichnis zu dem von Ihnen besuchten Studiengang
b) Nachweise Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Noten/Credits, als PDF)
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Universität (darüber, dass noch keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde)
d) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie
Prüfungskommission Psychologie
Email Dr. Nuria Brinkmann
Fachwechsel (Quereinstieg)
Es handelt sich um einen Fachwechsel, wenn Sie nach Göttingen wechseln wollen und aktuell
- Psychologie an einer Universität im Ausland studieren oder
- Psychologie an einer Fachhochschule oder privaten Universität studieren oder
- Psychologie an der Fernuniversität Hagen studieren oder
- an einer anderen deutschen Universität ein Fach studieren, das inhaltlich zwar verwandt, aber nicht identisch mit dem Studiengang Psychologie ist
Das Verfahren umfasst dabei zwei Schritte:
- 1. Es wird in jedem Einzelfall geprüft, ob und inwieweit eine Äquivalenz besteht hinsichtlich Umfang (Credits), Inhalt und Niveau zwischen bisher im Fach Psychologie erbrachten Studienleistungen und denen, die unsere Prüfungsordnung verlangt. Über die Leistungsanforderungen am Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie informieren die Prüfungs- und Studienordnung sowie das Modulverzeichnis. Es können nur vollständig absolvierte Module berücksichtigt werden (unabhängig von der Semesterlage).
Für die Prüfung stellen Sie bitte per Email einen formlosen Antrag unter Beifügung folgender Unterlagen:
a) Modulverzeichnis zu dem von Ihnen besuchten Studiengang
b) Nachweise Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Noten/Credits, als PDF)
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Universität
Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie
Prüfungskommission Psychologie
Email Dr. Nuria Brinkmann
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Email für eventuelle Nachfragen an!
Das Modulverzeichnis gibt für jede zu absolvierende Lehrveranstaltung den zeitlichen Umfang an, welche Inhalte gelehrt werden und worin die zu erbringende Studienleistung und Prüfungsleistung bestehen. Ohne diese Angaben kann keine Prüfung auf Anerkennung erfolgen. Berücksichtigt werden lediglich bereits absolvierte Leistungen und auch nur ganze Module. - 2. Wenn Ihnen Studienleistungen angerechnet werden können, besteht der nächste Schritt darin, sich um einen freien Studienplatz in dem entsprechenden Fachsemester zu bewerben. Diese Bewerbung können Sie über die Homepage der Universität vornehmen. Wenn Sie Fragen zum Zulassunsverfahren haben, ist die Studienzentrale Ihr Ansprechpartner: infoline-studium@uni-goettingen.de.