Bewerbung für ein höheres Semester
Diese Beschreibung gilt für alle Studierenden, die zu einem höheren Fachsemester in einen zulassungsbeschränkten Göttinger Studiengang wechseln wollen.Ihre Dokumente laden Sie im Verlauf Ihrer Bewerbung und Einschreibung bequem in unserem Portal hoch. Akzeptiert werden die Datenformate pdf, jpg, tiff, doc und docx.
Wir verwenden Ihre registrierte E-Mail, um Ihnen im Laufe Ihrer Bewerbung und Einschreibung aktuelle Statusmeldungen und Informationen zuzuschicken.
Anrechnungsbescheinigung
Kontaktieren Sie bitte die zuständige Fachberatung Ihres neuen Wunschfaches, um Ihre Anrechnungsbescheinigung zu erhalten.
Anrechnungsbescheinigung
- Wenn Sie Human- oder Zahnmedizin bereits im Ausland studieren oder studiert haben,
- oder wenn Sie Sie bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder waren,
- oder wenn Sie vom Studium der Zahnmedizin in das Studium der Humanmedizin wechseln möchten (oder umgekehrt)
benötigen wir eine Anrechnungsbescheinigung von einem Landesprüfungsamt.
Für das Fach Zahnmedizin beachten Sie bitte die zusätzlichen Hinweise des Studiendekanats.
Nachweis eines regelhaften Studiums
- Wenn Sie nicht den Studiengang, sondern nur innerhalb Deutschlands die Hochschule wechseln wollen oder Sie bereits in Göttingen in dem Studiengang Medizin eingeschrieben sind
benötigen wir einen Nachweis über ein regelhaftes Studium und bestehenden Prüfungsanspruch (PDF). Der Nachweis ist von Ihrer bisherigen Hochschule auszufüllen und zu zeichnen. Darüber hinaus ist eine Bewerbung nur innnerhalb des jeweiligen Studienabschnitts (Vorklinik/Klinik) möglich:
Humanmedizin | Zahnmedizin alte Approbationsordnung | Zahnmedizin neue Approbationsordnung | |
---|---|---|---|
Vorklinik | 4 Semester | 5 Semester | 4 Semester |
Klinik | 6 Semester | 5 Semester | 6 Semester |
Ausnahme: Bewerbungen zum 1. klinischen Semester Humanmedizin benötigen keinen Nachweis für ein regelhaftes Studium. In diesen Fällen ist stattdessen der Nachweis des Physikums zu erbringen.
Hinweis:Im klinischen Studienabschnitt des Studiengangs Medizin findet die Ausbildung an den Studienstandorten Göttingen und Wolfsburg statt. Im dritten bis fünften klinischen Semester verlagert sich für 30 Studierende der Studienort nach Wolfsburg. Nach Abschluss des fünften klinischen Semesters wird die Ausbildung am Studienstandort Göttingen fortgesetzt. Die Zuteilung zu einem der Standorte erfolgt im Rahmen eines fakultätsinternen Zuteilungsverfahrens. Weitere Informationen
Online-Dateneingabe und Hochladen Ihrer Unterlagen
Geben Sie im Bewerbungs- und Einschreibungsportal Ihre persönlichen Daten ein und machen Sie Angaben zum gewünschten Studium. Laden Sie die notwendigen Unterlagen für Ihre Bewerbung hoch und geben Sie danach den Antrag ab, um Ihre Teilnahme am Bewerbungsverfahren zu beantragen. Insgesamt können Sie bis zu 3 Anträge abgeben.
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
Nicht-medizinische Studiengänge
- Anrechnungsbescheinigung über Ihre bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen von der in Göttingen für das Fach zuständigen Stelle. Die Anrechnungsbescheinigung kann für eine Bewerbung zum Wintersemester bis spätestens 15. August und zum Sommersemester bis spätestens 15. Februar nachgereicht werden.
Human- oder Zahnmedizin
Darüber hinaus, benötigen wir folgende Nachweise:
- Wenn Sie Human- oder Zahnmedizin bereits im Ausland studieren oder studiert haben,
- oder wenn Sie Sie bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder waren,
- oder wenn Sie vom Studium der Zahnmedizin in das Studium der Humanmedizin wechseln möchten (oder umgekehrt)
benötigen wir eine Anrechnungsbescheinigung von einem Landesprüfungsamt. Die Anrechnungsbescheinigung kann für eine Bewerbung zum Wintersemester bis spätestens 15. August und zum Sommersemester bis spätestens 15. Februar nachgereicht werden.
- Wenn Sie nicht den Studiengang, sondern nur innerhalb Deutschlands die Hochschule wechseln wollen oder Sie bereits in Göttingen in dem Studiengang Medizin eingeschrieben sind
benötigen einen Nachweis über ein regelhaftes Studium und bestehenden Prüfungsanspruch (PDF). Der Nachweis ist von Ihrer bisherigen Hochschule auszufüllen und zu zeichnen. Der Nachweis kann für eine Bewerbung zum Wintersemester bis spätestens 15. August und zum Sommersemester bis spätestens 15. Februar nachgereicht werden.
Weitere Unterlagen werden für die Bewerbung nur benötigt, falls Sie
- sich für das 1. klinische Semester bewerben, muss innerhalb der vorgenannten Nachreichfrist der Nachweis über das Bestehen der M1-Prüfung (bestandenes Physikum oder Anerkennung einer Gleichwertigkeit) vorliegen.
- bereits in Deutschland studiert haben, einen Nachweis der Studienzeiten mit Angabe der bereits absolvierten Hochschulsemester und gegebenfalls Urlaubssemester für jede deutsche Hochschule
- mit Ihrer eigenen Familie oder Ihren Eltern im Landkreis Göttingen oder anliegenden Landkreisen (Northeim, Eichsfeld, Kassel, Holzminden, Werra-Meißner) zusammenwohnen, eine Haushaltsbescheinigung, die nicht älter als 3 Monate sein darf.
- Ihren Erstwohnsitz in Niedersachsen gemeldet haben, eine Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate sein darf.
- einen Antrag auf Zulassung wegen einer besonderen Härte stellen, eine ausführliche Begründung und Nachweise (Atteste, Gutachten, ...)
- noch nicht volljährig sind, die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen für Minderjährige
Wichtig: Bescheinigung, die nicht entweder auf Deutsch oder auf Englisch vorliegen, müssen sowohl im Original als auch in Übersetzung vorgelegt werden.
Zulassung / Ablehnung
Ihr Antrag auf Bewerbung wird von der Universität geprüft. Über Zulassung oder Ablehnung werden Sie per Mail informiert. Im Falle einer Zulassung müssen Sie den Studienplatz innerhalb der im Zulassungsbescheid gesetzten Frist direkt im Bewerbungs- und Einschreibungsportal durch das Beantragen der Immatrikulation annehmen.
Hochladen Ihrer Unterlagen
Um sich einzuschreiben müssen Sie im Bewerbungs- und Einschreibungsportal Unterlagen für die Immatrikulation hochladen und weitere Daten eingeben.
Bitte informieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse, dass Sie ein Studium an der Georg-August-Universität Göttingen beginnen möchten. Anschließend meldet Ihre Krankenversicherung sich mit den für die Einschreibung notwendigen Informationen bei uns.
Sollten Sie privat versichert sein, müssen Sie sich ebenfalls an eine gesetzliche Krankenkasse wenden, die uns über Ihre Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in Kenntnis setzen wird.- Für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie sowie Molekulare Medizin und Cardiovascular Science: Nachweis des Masernschutzes ist durch dieses vom Hausarzt auszufüllende Formular zu erbringen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat Medizin studiendekanat@med.uni-goettingen.de.
Weitere Unterlagen werden für die Einschreibung nur benötigt, falls Sie
- keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, eine Bescheinigung über Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-Prüfung)
Wichtig: Bescheinigungen, die nicht entweder auf Deutsch oder auf Englisch vorliegen, müssen sowohl im Original als auch in Übersetzung vorgelegt werden.
Überweisung der Semesterbeiträge
Gleichzeitig zur Annahme der Zulassung überweisen Sie die Semesterbeiträge im voraus an die Universität. Ihre Einschreibung kann erst nach dem Eingang Ihrer Zahlung abschließend bearbeitet werden. Bei der Überweisung bitte Bewerbernummer und Name angeben!
Bitte überweisen Sie die Semesterbeiträge fristgerecht auf das Konto der Universität.
Bei Überweisungen aus dem (Non-EU) Ausland fallen möglicherweise zusätzliche Bankgebühren an, die von der Bewerberin bzw. dem Bewerber getragen werden müssen. Bitte wählen Sie die Option OUR (Sie übernehmen alle Transfergebühren) bei Überweisungen über das SWIFT-Netzwerk.
Empfänger: Georg-August-Universität Göttingen
Konto bei Nord/LB Hannover
Friedrichswall 10
30159 Hannover
IBAN DE57 2505 0000 0199 9537 04
BIC bzw. SWIFT-Code NOLA DE 2H
Verwendungszweck
Bitte geben Sie als "Verwendungszweck" bei der Überweisung folgende Daten an:
- Bewerbernummer
- Name und Vorname
- Bezugssemester (z.B. Wintersemester 20XY)
Bestätigung durch die Universität
Eine Bestätigung erhalten Sie danach unaufgefordert per Mail zugeschickt.
Hinweis: In einigen Fächern bzw. Fachgebieten müssen Sie ausreichende Kenntnisse der entsprechenden Sprache(n) vor Studienbeginn nachweisen.