Häufige Rechtsfragen zum E-Learning
Digitale Medien spielen im heutigen Hochschulalltag eine zentrale Rolle. Wissenschaftliche Texte und Lehrmaterialien werden den Studierenden über Stud.IP zur Verfügung gestellt, Vorlesungen werden immer öfter aufgezeichnet und viel Literatur und andere Materialien gibt es im Internet.
Mit all diesen Nutzungsformen digitaler Medien sind immer auch rechtliche Fragen verbunden. So gewährt z.B. das Urheberrecht für die Lehre besondere Rechte bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material, formuliert hierfür aber auch entsprechenden Voraussetzungen und Einschränkungen. Diese Regelungen sind aber im Gesetz nicht immer trennscharf definiert und unterliegen der Auslegung. Bei der Anwendung bleiben so immer wieder Unsicherheiten.
Die folgenden Abschnitte bieten grundlegende Hinweise für Lehrende auf welche rechtlichen Aspekte bei der Online-Lehre zu achten ist. Unser Ziel ist es, den Lehrenden dabei zu helfen, die bekannten Regelungen in Ihrer Lehre zu berücksichtigen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Themen "Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material in der Lehre" und "Richtlinien bei Bild- und Tonaufnahmen", etwa bei der Aufzeichnung von Vorlesungen als PodCast oder Videomitschnitt, bei denen außerdem das "Allgemeine Persönlichkeitsrecht" zur Anwendung kommt.
Bei der Verwendung von Lehrmaterial auf Online-Plattformen - wie dem universitären Lernmanagementsystem Stud.IP oder offenen Plattformen wie YouTube - sind die entsprechenden Rahmenbedingungen dieser Gesetze unbedingt zu beachten.
Die Hinweise beziehen sich explizit auf die universitäre Lehre und nicht auf Schulen oder andere Bildungseinrichtungen. Zudem stellen sie keine verbindliche Rechtsauskunft dar und sind in keiner Weise vollständig. Bei Fragen zu rechtlichen Aspekten des E-Learnings wenden Sie sich bitte an den Service für Digitales Lernen und Lehren, der die Anfragen gebündelt in das Informations- und Schulungsangebot rückkoppelt und bei Bedarf die Rechtsabteilung der Universität beteiligt.