Bereitstellung im Stud.IP
Um rechtliche Inanspruchnahme zu vermeiden, ist es wichtig, dass im Lernportal Stud.IP alle Materialien urheberrechtlich gekennzeichnet sind. Beim Hochladen (Upload) einer Datei im Stud.IP werden Sie gefragt, welche Form der Nutzungserlaubnis für die Datei vorliegt. Hierzu bieten wir Ihnen 6 Kategorien an.
- Ungeklärte Lizenz
- Selbst erstelltes Material
- Werk mit freier Lizenz
- Nutzungserlaubnis oder Lizenz liegt vor
- Materialien gem. § 60a UrhG ohne Schriftwerke
- Publizierte Texte ohne erworbene Lizenz oder gesonderte Erlaubnis
(Zu detallierten Beschreibungen der einzelnen Kategorien)
Erfolgt die Bereitstellung im Rahmen einer Lehrveranstaltung oder ihrer Forschungstätigkeit nach § 60a bzw. § 60c UrhG oder liegt nur eine begrenzte Nutzungserlaubnis vor, dürfen Sie die entsprechenden Dateien nur einem bestimmten Kreis zugänglich machen. Stud.IP bietet verschiedene Verfahren, um eine Veranstaltung auf eine ausgewählte Gruppe von Teilnehmenden zu beschränken.
Für größere Veranstaltungen (z.B. bei Bachelor-Vorlesungen) empfehlen wir folgende Schritte:
- Begrenzen Sie den Zugang zur Veranstaltung auf Studierende bestimmter Studiengänge. Auf diesem Weg können Sie sicherstellen, dass sich nur Studierende zur Veranstaltung anmelden können, die für einen der angegebenen Studiengänge an der Georg-August-Universität eingeschrieben sind.
- Legen Sie einen befristeten Anmeldezeitraum fest, den die Studierenden nutzen müssen, um sich zur Veranstaltung einzutragen.
- Am Ende des Anmeldezeitraums haben Sie einen genauen Überblick, wer sich zur Veranstaltung angemeldet hat. Nach Ablauf des Anmeldedatums können Sie jederzeit gezielt zusätzliche Studierende für die Veranstaltung zulassen.
- Ordnen Sie Ihre Materialien beim Hochladen der richtigen Kategorie zu.
- Erst wenn eine abgeschlossene Teilnehmendengruppe vorhanden ist, sind die Voraussetzungen für § 60a UrhG erfüllt.
- Machen Sie die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtend und deaktivieren Sie den Selbstaustrag aus der Veranstaltung für die Studierenden. So können Sie verhindern, dass sich Studierende kurz eintragen und nach dem Download des Materials wieder austragen. Dies verschafft zudem einen zusätzlichen Überblick über die Teilnehmenden.
Für kleinere Veranstaltungen (z.B. bei Master-Seminaren) empfehlen wir folgende Alternative:
- Erlauben Sie für die Veranstaltung nur eine vorläufige Anmeldung. Alle Studierenden werden nach ihrer Anmeldung nur in die Warteliste der Veranstaltung eingetragen. Zugriff auf die Inhalte erhalten sie dadurch noch nicht.
- Sie haben nun einen genauen Überblick, wer sich zur Veranstaltung angemeldet hat und können gezielt die berechtigten Studierenden für die Veranstaltung zulassen und alle anderen ablehnen. Wenn Sie sich unsicher über eine*n Studierende*n sind, können Sie ihn oder sie über Stud.IP kontaktieren.
- Geschütztes Material können Sie jederzeit einstellen. Ohne Ihre aktive Zustimmung kann niemand an der Veranstaltung teilnehmen. Eine abgeschlossene Gruppe der Teilnehmenden – als Voraussetzungen für § 60a UrhG – ist gewährleistet.
Dateien, die zu den Bedingungen des § 60a UrhG in die Kategorien „Materialien gem. § 60a UrhG ohne Schriftwerke“ oder „Publizierte Texte ohne erworbene Lizenz oder gesonderte Erlaubnis“ eingestellt werden, bleiben im System so lange gesperrt bis die Veranstaltung geschlossen wird. Dann werde diese automatisch für die Teilnehmenden freigegeben.