Kunstwerk des Monats im April 2017
02. April 2017
Original und Kopie im Werk von Filippo Lauri
Vorgestellt von: Joachim Tennstedt BA
Zur Eröffnung der Ausstellung der Italienischen Gemälde der Kunstsammlung wird der Blick der Besucherin/ des Besuchers im Kunstwerk des Monats April auf zwei kleinformatige und somit eher unscheinbare Gemälde gelenkt, die dem römischen Barockmaler Filippo Lauri zugeschrieben werden. Die beiden mythologischen Szenen, Glaukos raubt Skylla (Inv.-Nr. GG 149) sowie Alpheus verfolgt Arethusa (Inv.-Nr. GG 150), basieren auf Passagen der Metamorphosen des Ovid ( Buch XIII, 898-968 bzw. Buch V, 572-641).
Sie thematisieren zum einen die Begierde des Meeresgottes Glaukos nach der Meeresnymphe Skylla, zum anderen den Versuch des Flussgottes Alpheus, sich der in seinen Wässern badenden Nymphe Arethusa zu bemächtigen. Aus dem Nachlass Zschorns im Jahre 1796 nach Göttingen gelangt, zählen die beiden Gemälde somit zu den ältesten im Besitz der Kunstsammlung. Im Herbst 2014 wurden sie von der Dipl. Restauratorin Viola Bothmann umfassend restauriert, so dass vom Künstler spielerisch gesetzte Details seither in neuem Glanz erstrahlen und die Qualität der facettenreichen Malweise augenscheinlich wird.
Doch wie bei vielen der italienischen Gemälde kann auch hier der Schein trügen - handelt es sich bei den beiden Werken tatsächlich um Arbeiten Filippo Lauris, oder doch um geschickte Kopien? Zweifel zur Autorschaft des Künstlers ergeben sich aus der Tatsache, dass beide Gemälde keine Einzelstücke sind, sondern in mehreren Variationen international nachweisbar sind. So konnten während der Forschungsarbeit im Rahmen des FoLL-Projektes (Forschungsorientiertes Lehren und Lernen) Exemplare etwa in der Galleria Pallavicini in Rom ausfindig gemacht und auch untersucht werden.
Des Weiteren sind beide Göttinger Werke rückseitig signiert, jedoch auf der zur Stabilisierung bei einer früheren Restaurierung aufgebrachten zweiten Leinwand; der Zustand der Original-Leinwände und eine mögliche Signatur auf ihren Rückseiten können somit nicht überprüft werden. Da es sich somit nicht um Signaturen, sondern vielmehr um Zuschreibungen eines Unbekannten an den Künstler Filippo Lauri handelt, konnten sie zwar als Ausgangspunkt für die Erforschung der Kunstwerke dienen, jedoch nicht als stichhaltiges Argument.