Grundlagen der Gleichstellungspolitik und -arbeit
Die Gleichstellungspolitik und -arbeit der Universität Göttingen fußt zum einen auf rechtlichen Vorgaben, universitätsinternen Regelungen und Empfehlungen. Zum anderen ist Gleichstellung im Sinne einer Selbstverpflichtung in die Profilbildung und Hochschulentwicklung integriert, u.a. im Leitbild, im Kontext der Exzellenzstrategie, in der Entwicklungsplanung und im Nachwuchskonzept der Universität verankert.
Die Gleichstellungspolitik und -arbeit der Universität hat seit 2007 durch das Zukunftskonzept im Rahmen der Exzellenzinitiative, das Gleichstellungskonzept im Rahmen des Professorinnen-Programms und die Stellungnahme zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG weitreichende Impulse erhalten.
Der Rahmenplan Gleichstellung und die Gleichstellungspläne der Fakultäten, der Zentralen Einrichtungen und der Zentralverwaltung sind seit langem etablierte Planungs- und Steuerungsinstrumente, die kontinuierlich evaluiert und fortgeschrieben werden. Gleichstellungsziele und -maßnahmen sind zudem in die Zielvereinbarungen der Universität mit dem Land aufgenommen und in der leistungsorientierten Mittelvergabe auf Landesebene verankert.
Um Synergieeffekte zu erzielen sowie die Qualitätsentwicklung und Professionalisierung auf allen Ebenen voranzutreiben werden zentrale Gleichstellungsprogramme und -maßnahmen mit dezentralen abgestimmt und verknüpft. Gleichstellungsziele und -maßnahmen werden fach- und einrichtungsspezifisch ausgestaltet und entlang der Qualifikationsstufen ausdifferenziert. Um den unterschiedlichen Ausgangssituationen und Herausforderungen der zwölf Fakultäten und der anderen universitären Einrichtungen gerecht zu werden, werden Gleichstellungsprogramme und -maßnahmen passgenau zugeschnitten und kontinuierlich an sich wandelnde Rahmenbedingungen angepasst.