• Sie müssen sich zu JEDER Klausur selbständig anmelden.
  • Die Mitarbeiter des Prüfungsamtes führen niemals automatische Anmeldungen zu Klausuren durch. Auch wenn Sie durch Attest entschuldigt waren, müssen Sie sich im FLEX NOW für den nächsten Versuch selbst anmelden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefristen für alle Klausuren 7 Tage vor dem Klausurtermin enden.
    Die Prüfungskommission hat beschlossen, dass Nachmeldungen oder Fristverlängerungen durch Lehrende nicht mehr möglich sind! Anträge auf Härtefall müssen ausführlich begründet und beim Prüfungsamt eingereicht werden. Es prüft und entscheidet ausschließlich der Vorsitzende der Prüfungskommission.

    WIE kann ich überprüfen, ob ich angemeldet bin?

    Normalerweise erhalten Sie eine Email die Ihre Anmeldung bestätigt. Bewahren Sie diese gut auf. Sollten Sie keine Email erhalten, loggen Sie sich im FLEX NOW unter Studentendaten ein. Dort erscheint für jede angemeldete Prüfung, deren Name und Zeit der Prüfung mit einem Fragezeichen davor. Ein Fragezeichen bedeutet eine angemeldete aber noch nicht bewertete Prüfungsleistung.

    WAS sollte ich tun, wenn eine Anmeldung nicht funktioniert?

    Bitte schreiben Sie innerhalb der Anmeldefrist eine Email an das Prüfungsamt.

  • Die Teilnahme an den Klausuren ist ohne Anmeldung ausgeschlossen. Sie können die An- und Abmeldefristen unter diesem link abrufen. Eine Anmeldung kann nur unter FlexNow unter An- und Abmeldungen zu Prüfungen erfolgen.
  • Bringen Sie bitte zur Klausur Ihre Anmeldebestätigung mit. Wenn Sie keine Bestätigungsemail erhalten haben, sind Sie nicht angemeldet.
  • Vor Klausurbeginn werden an den jeweiligen Hörsälen die Sitz- und Raumpläne ausgehängt. Nehmen Sie anhand dieser Pläne bitte Ihren Sitzplatz ein.
  • Mäntel, Taschen, elektronische Endgeräte aller Art und alle Uhren (neu) (auch digitale und analoge) müssen seitlich an den Treppen oder vorne auf dem Podest abgelegt werden. Zu Ihrem Platz dürfen Sie lediglich Schreib- und Zeichengerät und die evt. erlaubten Hilfsmittel mitnehmen. Welche Hilfsmittel zugelassen sind, entnehmen Sie bitte dem Anschlag.
  • Mobiltelefon, Smartphone, Tablett, Uhren (auch analoge) sind neben anderen Kommunikationssystemen ausdrücklich verboten. Bei Auffinden derselben an Ihrem zugewiesenen Platz während der Anfertigung der Klausur erfolgt eine Bewertung der Klausur mit der Note "Nicht bestanden" (5,0) und somit ein Bescheid über das Nichtbestehen dieser Prüfung!
  • Die Klausuren werden Ihnen an Ihrem Sitzplatz ausgehändigt. Füllen Sie, um Missverständnissen vorzubeugen, das Klausurdeckblatt sofort aus. Ohne Identitätsnachweis können Sie nicht an der Klausur teilnehmen. Für die Identitätskontrolle bitte gültigen Studentenausweis mitbringen. Die Identitätskontrolle wird während der Klausur durchgeführt. Sie dürfen den Raum nicht vorher verlassen. Legen Sie Ihre Ausweise neben Ihren Platz, damit Sie beim Bearbeiten der Klausur nicht unnötig gestört werden. Beschriften Sie jedes Klausurblatt mit Ihrer Matrikelnummer, am Ende reicht die Zeit dafür nicht mehr!
  • Das reguläre Klausurende gilt auch für Nachzügler.
  • Jede begonnene Klausur wird als Versuch gewertet.
  • Wenn jemand unter den Anwesenden glaubt, die Klausur aus gesundheitlichen Gründen nicht beenden zu können, darf er vor Beginn den Raum verlassen. Nach Beginn ist ein entschuldigter Abbruch nur möglich, wenn unverzüglich der Arzt aufgesucht wird und dieser dem Kandidaten Prüfungsunfähigkeit bestätigt. Das Aufsichtspersonal ist von der vermeintlichen Prüfungsunfähigkeit zu unterrichten. Nach Abgabe der Klausur ist ein Rücktritt - auch unter Einschaltung des Arztes - nicht möglich. Beachten Sie bitte hierzu auch das "Merkblatt für Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit".
  • Die Klausur muss in der vorliegenden Form bearbeitet werden. Fragen zum Inhalt werden nicht beantwortet. Heften Sie die Klausur nicht auseinander, weil bei den größeren Teilnehmerzahlen sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihre Klausur vollständig weitergeleitet wird.
  • Sie können die Klausur vorzeitig abgeben, jedoch nicht in den letzten 15 Minuten. In den letzten 15 Minuten darf der Raum nicht mehr verlassen werden. Bleiben Sie solange auf Ihrem Platz bis Sie Ihre Klausur persönlich abgegeben haben und alle Klausuren eingesammelt worden sind. Bis zur Abgabe Ihrer Klausur an das Aufsichtspersonal sind Sie für den Verbleib Ihrer Klausur persönlich verantwortlich.
  • Bei Täuschungsversuchen können Sie die Klausur zunächst zu Ende schreiben, die Klausur wird jedoch nach Bewertung als Täuschungsversuch mit 5,0 bewertet.
    • Als Täuschungsversuch gilt insbesondere:
    • - das Mitführen unerlaubter Hilfsmittel (unabhängig von einer Benutzung);
    • - das Sprechen mit anderen Klausurteilnehmern.
  • Schreiben Sie nur mit Füllhalter, Kugel- oder Filzschreiber. Verwenden Sie keine Bleistifte.
  • Eigenes Papier darf nicht benutzt werden. Wenn erforderlich, wird vom Prüfungsamt Zusatzpapier gestellt.
  • Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid über das Ergebnis der Prüfung kann innerhalb eines Monats nach dem letzten Termin der Einsichtnahme in die Klausur des betreffenden Faches schriftlich Widerspruch beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschuss der Universität Göttingen, Platz der Göttinger Sieben 3, 37073 Göttingen eingelegt werden.
  • Sollte Ihnen die Teilnahme an einer Prüfung gesundheitsbedingt nicht möglich sein, ist von Ihnen gem. § 18 Abs. 2 Punkt 4 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) ein ärztliches Attest einzureichen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall nicht von einem Prüfungstermin in FlexNow ab, sondern reichen lediglich das Attest ein:
    • die Krankmeldung für einen Prüfungstermin muss unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) erfolgen (die Einhaltung der Frist richtet sich nach dem Zeitpunkt des elektronischen Absendens des o. g. Formulars)
    • ausschließlich über das E-Formular als PDF-Datei: eCampus (Formulare -> Formulare der Prüfungsämter -> Formular: Rücktritt von einer Prüfungsleistung). Dort können Sie direkt das Attest für eine oder mehrere Prüfungen uploaden
    • Schaubild Upload Atteste für Klausuren
    • nach Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigungsmail
  • Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden.
  • Abweichend davon können bis zu zwei nicht bestandene Modulprüfungen zu den von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angebotenen Pflichtmodulen des 1. Studienabschnitts (Orientierungsphase) jeweils dreimal wiederholt werden.
  • Bestehen Modulprüfungen aus mehreren Modulteilprüfungen, so kann eine Modulteilprüfung, die mit "nicht ausreichend" oder "nicht bestanden" bewertet wurde, abweichend von § 16a APO nicht wiederholt werden, wenn die Modulprüfung insgesamt bestanden wurde.
  • Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden.
  • Abweichend davon kann eine nicht bestandene Modulprüfung in einem der Pflichtmodule Mikroökonomik I, Mikroökonomik II, Makroökonomik I, Makroökonomik II dreimal wiederholt werden.

Pflichtberatung gem. § 7 Abs. 4 APO

In der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität wird in § 7 Abs. 4 festgelegt, dass die Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung in Orientierungsmodulen erst nach Teilnahme an einer Pflichtstudienberatung erfolgen kann. Das bedeutet, dass nach zweimaligem Nichtbestehen eines Orientierungsmoduls eine erneute Anmeldung zu diesem Modul nicht möglich ist, sondern erst eine Pflichtstudienberatung durchzuführen ist.

    Wen betrifft dies?
  • Es betrifft alle Studierenden aller Bachelor-Studiengänge, die ein Orientierungsmodul bereits zweimal nicht bestanden haben.
    Wer führt die Beratung durch?
  • Die erforderliche Beratung führen die Lehrstühle durch, bei dem der letzte (also der zweite Versuch) des Orientierungsmoduls nicht bestanden worden ist. Es müssen also ggf. mehrere Beratungen für mehrere Module durchgeführt werden! Es ist sinnvoll, diese Beratung zeitnah zum zweiten Fehlversuch durchzuführen.
    Was haben Studierende zu tun?
    • Pflichtberatungsformular ausdrucken und ausfüllen
    • Termin zur Beratung mit dem Lehrstuhl vereinbaren
    • Termin und Beratung wahrnehmen
    • Von Ihnen ausgefülltes und vom Lehrstuhl unterschriebenes Formular beim Prüfungsamt einreichen ­wiwipa@uni-goettingen.de
    • Danach kann eine Anmeldung zum dritten und letzten Versuch des Orientierungsmoduls nach Freischaltung durch das Prüfungsamt durchgeführt werden. Eine selbstständige Anmeldung ist nicht möglich.

Pflichtstudienberatung gem. § 11 Abs.1 Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang

In der Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang der Georg-August-Universität Göttingen wird in § 11 Abs. 1 festgelegt, dass die Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung in einem Pflicht- oder Orientierungsmodul erst nach Teilnahme an einer Pflichtstudienberatung erfolgen kann. Das bedeutet, dass nach zweimaligem Nichtbestehen eines Orientierungsmoduls eine erneute Anmeldung zu diesem Modul nicht möglich ist, sondern erst eine Pflichtstudienberatung durchzuführen ist.

    Wen betrifft dies?
  • Es betrifft alle Studierenden aller Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengänge, die ein Orientierungsmodul bereits zweimal nicht bestanden haben.
    Wer führt die Beratung durch?
  • Die erforderliche Beratung führen die Lehrstühle durch, bei dem der letzte (also der zweite Versuch) des Orientierungsmoduls nicht bestanden worden ist. Es müssen also ggf. mehrere Beratungen für mehrere Module durchgeführt werden. Es ist sinnvoll, diese Beratung zeitnah zum zweiten Fehlversuch durchzuführen.
    Was haben Studierende zu tun?
  • - Pflichtberatungsformular ausdrucken und ausfüllen
  • Termin zur Beratung mit dem Lehrstuhl vereinbaren
  • Termin und Beratung wahrnehmen
  • Von Ihnen ausgefülltes und vom Lehrstuhl unterschriebenes Formular beim Prüfungsamt einreichen an ­wiwipa@uni-goettingen.de
  • Danach kann eine Anmeldung zum dritten und letzten Versuch des Orientierungsmoduls nach Freischaltung durch das Prüfungsamt durchgeführt werden. Eine selbstständige Anmeldung ist nicht möglich.

Sie müssen also zur Pflichtberatung wenn Sie das Modul Mikro I , Mikro II, Makro I oder Makro II zweimal nicht bestanden haben.

Im Geltungsbereich der Bachelor Rahmenprüfungs- und Studienordnung können bis zu vier Modulprüfungen zu Pflicht- oder Wahlpflichtmodulen aus dem Angebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät je einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden, wenn sie im 1. Versuch bereits bestanden wurden.

Es handelt sich um

  • a) bis zu zwei Modulprüfungen zu Modulen des 1. Studienabschnitts (Orientierungsphase) sowie
  • b) bis zu zwei Modulprüfungen zu Modulen des 2. Studienabschnitts.
  • Die Übertragung der Wiederholungsmöglichkeiten eines Studienabschnitts in einen anderen Studienabschnitt ist ausgeschlossen.
  • Wiederholungsprüfungen zur Notenverbesserung können nur für innerhalb der ersten vier Fachsemester im ersten Versuch bestandene Modulprüfungen in Anspruch genommen werden; durch die Wiederholung kann keine Verschlechterung der Note eintreten.
  • Eine Wiederholung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen.

Für innerhalb der ersten vier Fachsemester im ersten Versuch bestandene Modulprüfungen kann bei bis zu drei Modulprüfungen

  • in Modulen der Volkswirtschaftslehre (Modulnummern B.WIWI-VWL.[Ziffern], ausgenommen sind die Seminare
  • in den Modulen Mikroökonomik I, Mikroökonomik II, Makroökonomik I und Makroökonomik II

die Prüfung je einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden; durch die Wiederholung kann keine Verschlechterung der Note eintreten.

Eine Wiederholung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen.

Klausureinsichten sind für alle Studierenden vollumfänglich möglich.

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Lehrstühle über die jeweiligen Termine der Klausureinsichten

Auf der Seite des digitalen Lernen und Lehren, finden Sie die Informationen bezüglich der E-Prüfungen an der Universität Göttingen

Hörsaalbelegung bei Klausuren