III. Historische und rechtliche Grundlagen von Staat, Kirche und Verfassung


(14) Allgemeine Staatslehre
Die Vorlesung hat die Erscheinungsformen des Staates in historischer und vergleichender Sicht zum Gegenstand und überschneidet sich insofern teilweise einerseits mit der Geschichte der Sozialphilosophie und der Verfassungsgeschichte und andererseits mit der Rechtsvergleichung und der politikwissenschaftlichen Vergleichenden Regierungslehre. Dabei geht es vor allem um folgende Probleme: Charakteristika des Staates, Typologie der Regierungssysteme, Legitimität, Grundelemente demokratischer Regierungssysteme wie Volkssouveränität und Repräsentation, die staatlichen (Parlament, Regierung, Gerichte etc.) und gesellschaftlichen (Parteien, Verbände, Medien etc.) Machtträger im politischen Prozess, die föderative und internationale Dimension des Staates.

(15) Verfassungsgeschichte der Neuzeit
Die Vorlesung behandelt die geschichtlichen Grundlagen des heutigen Verfassungsrechts seit dem Ende des Mittelalters. Schwerpunkte sind zum einen die Entwicklung der Verfassung des Heiligen Römischen Reiches seit Ende des 15. Jahrhunderts und die Herausbildung des frühneuzeitlichen Territorialstaats, zum anderen der deutsche Konstitutiona-lismus im 19. Jh., die Weimarer Republik und die Grundzüge des nationalsozialistischen Regierungssystems.

(16) Kirchenrecht
Die Vorlesung behandelt das innere Kirchenrecht der evangelischen Kirche und in einem Exkurs das Kanonische Recht der römisch-katholischen Kirche. Grundlagen der Rechtstheologie und Ekklesiologie werden ebenso behandelt wie Details der Kirchenverfassungen, das Pfarrdienstrecht, das kirchliche Arbeitsrecht und das Gemeinderecht. Der Einblick in die kirchlichen Rechtsordnungen hilft durch Arbeit am Rechtsbegriff und Rechtsvergleichung auch, das säkulare Recht besser zu verstehen.

(17) Deutsches Staatskirchenrecht und europäisches Religionsrecht
Fragen religionsrechtlicher Ordnung sind mit der Entwicklungsgeschichte des modernen Staates unlösbar verbunden. Sie sind bis in die Gegenwart von hoher Relevanz – trotz oder gerade wegen der Säkularisierung und Pluralisierung. Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Historie, behandelt intensiv Fragen der Religionsfreiheit, auch in internationaler Dimension, stellt die besonderen Institute des deutschen Staatskirchenrechts vor und fragt nach dem Einfluss des Unionsrechts.

(18) Kirchliche Rechtsgeschichte
Das Kirchenrecht hat das moderne Rechtsdenken lange geprägt. Die heutige religionsrechtliche Ordnung ist stark historisch imprägniert. Die Vorlesung geht der Wechselbeziehung zwischen Kirchenrecht und säku-larem Recht nach, beleuchtet die maßgeblichen Religionskonflikte in ihrer Bedeutung für das Recht und hilft so, die großen und kleinen Kon-flikte um die Rolle der Religion in der Öffentlichkeit heute besser zu ver-stehen.