Sprachanforderungen für das Lehramt an Gymnasien
Moderne Sprachen
Die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds.MasterVO-Lehr) sieht für die Modernen Sprachen (Englisch, Französisch, Niederländisch, Russisch, Spanisch) bei der Anmeldung zur Prüfung zum Master of Education den Nachweis einer weiteren Fremdsprache vor.
Der Nachweis ist zu führen durch:>
- 1. Abiturzeugnis,
- 2. Zeugnis des Erweiterten Sekundarabschlusses I nach vierjährigem Unterricht in der jeweiligen Sprache (mindestens ausreichend),
- 3. Abschlusszertifikat einer Volkshochschule (B2),
- 4. erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der Hochschule, die mindestens Kenntnisse wie unter Nummer 2 vermittelt,
- 5. Zeugnisse über die mindestens zweijährige Teilnahme an dem in der jeweiligen Sprache geführten Unterricht einer ausländischen Schule,
- 6. weitere Zeugnisse, die Kenntnisse belegen, die dem unter Nummer 2 genannten Niveau entsprechen.
Erläuterungen:
Im Falle einer dritten Fremdsprache reicht Schulunterricht im Umfang von drei Jahren aus.
Die Sprachanforderungen können über Kenntnisse in Alten Sprachen nach 1. oder 2. erbracht werden.
Gleichwertig zu Lateinkenntnissen nach Satz 2. ist der Abschluss der Module B.Lat.12 und B.Lat.13 (Modulprüfung) der Georg-August-Universität Göttingen. Die Prüfung zum Kleinen Latinum muss in diesem Fall nicht absolviert werden.