Wechsel der Hochschule:
- Einstufung zum Hochschulwechsel/Fachwechsel Bachelor
- Einstufung zum Hochschulwechsel/Fachwechsel Allg. Master
- Einstufung zum Hochschulwechsel/Fachwechsel Master KliPPt
Anerkennung von externen Prüfungsleistungen (außer Praktika!)
Bitte stellen Sie für jedes Modul bzw. jede Leistung einen eigenen Antrag! Es sind folgende Schritte einzuhalten:
- Ausfüllen des Anerkennungsformulars im eCampus (=> Anleitung). Bitte für die Anerkennung hier immer Leistungen des eigenen Studiengangs angeben, keine Schlüsselqualifikationen/ZESS-Kurse (z. B. "Studienfach => Psychologie (Bachelor of Science)", "Studienabschnitt => Bachelor 2. Studienabschnitt", "Fachgruppe => Freier Wahlbereich ODER Freiwillige Zusatzprüfungen")!
- Bei externen Leistungen (nicht Uni Göttingen/UMG/Partneruni Psychologie Erasmus+) Vorlage des Leistungsnachweises (in Papierform) im Original oder beglaubigt im Studienbüro (kein Scan per Mail!)
- Bei Leistungen, die als äquivalent zu hiesigen Modulen angerechnet werden sollen: Bestätigung des hiesigen Fachvertreters/Modulverantwortlichen bezüglich der Äquivalenz (per Email an das Studienbüro senden)
Leistungen, die als äquivalent zu hiesigen (Wahl)Pflichtmodulen angerechnet werden sollen, müssen mit Note eingetragen werden!
Bitte wenden Sie sich direkt an das Prüfungsamt!
Notenumrechnungen
Ausländische Noten werden von uns nach den Vorgaben von anabin, ansonsten nach der Bayerischen Formel umgerechnet:
Notenumrechnung Bayerische Formel
Für die Anerkennung von Praktika für den Master sind folgende Unterlagen im Studienbüro einzureichen:
- 1. Formloser Antrag auf Anerkennung
2. Kopie des Transcripts, aus dem hervorgeht, dass zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns im Bachelor 150 Credits erreicht waren und das Berufspraktikum des Bachelors bereits verbucht war (§ 8 Abs. 3 PStO)
3. Vorlage des Original Transcripts im Studienbüro
4. Unterschriebene "Bescheinigung über Ableistung eines Berufspraktikums" im Original
5. "Fragebogen zum Berufspraktikum" als Word-Dokument oder PDF (per Email: Dr. Nuria Brinkmann)