Lehrveranstaltungen Wintersemester 2013/14
1. Vorlesung: Römisches Recht II: Rezeptionsgeschichte (2SWS)
Die Vorlesung betont die dogmatische Bedeutung des römischen Rechts. Sie nimmt auch die Entstehung des juristischen Expertenstandes in den Blick. Die Veranstaltung erläutert, wie sich historische Epochen auf das Römische Recht für ihre eigenen Herausforderungen bezogen haben. Anhand dogmatischer Figuren und Rechtsinstitute, etwa Eigentum, Vertrag und Ehe, wird untersucht, wie sich die Gestalt dessen, was eine bestimmte Zeit als Römisches Recht bezeichnet, zeitgebunden verändert hat.
Ergebnisse der Evaluation
2. Seminar: Gesetzgeber. Auf den Spuren einer Rechtsfigur (2 SWS)
Auf den Gesetzgeber wird im öffentlichen Diskurs, in Recht, Politik und Wirtschaft, gerne verwiesen, besonders oft von Fachjuristinnen und-juristen. Unklar ist dabei, wer den symbolischen Ort dieser Figur eigentlich besetzt hält. Wer "macht" die Gesetze? Ist es das Parlament oder die Regierungsbürokratie? Sind es "Europa", "die Märkte", Vertreter von Interessengruppen, das diffuse "Wir" der Zivilgesellschaft, oder etwa alle zusammen? Im Seminar befassen wir uns mit Geschichte und Theorie des Gesetzgebers, der gerne als Mittler zwischen Gott und den Menschen, als Stifter von Gemeinschaft und als Verwalter souveräner Macht, als "sterblicher Gott", auftritt. Von den antiken Verkündern göttlichen Rechts bis zu den anonymen Chiffren der Gegenwart reicht die Karriere dieser sonderbaren Figur, deren Ende auch heute nicht abzusehen ist.
Ergebnisse der Evaluation
3. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene (2 SWS)
4. Kolloquium: Berühmte Rechtsfälle - "Klassiker" des Zivilrechts (2 SWS)
"A decision a day keeps the doctor away!" - Richterinnen und Rechtsanwälte müssen Gerichtsentscheidungen nicht nur gut kennen, sondern auch lege artis damit umgehen können. Das Kolloquium richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft in mittleren und fortgeschrittenen Fachsemestern, die sich für Grundlagenfragen des Rechts und für dogmatische Fragestellungen gleichermaßen interessieren. Studierende des Pflichtfachbereichs sind ebenso willkommen wie solche des Schwerpunktbereichs "Historische und philosophische Grundlagen des Rechts."
Die Veranstaltung nimmt in diesem Semester "Klassiker" zivilrechtlicher Entscheidungen aus der Spruchpraxis des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in den Blick. Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats in seinem Gutachten zu den "Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland" (Link; s. dazu auch die Beiträge in JZ 2013, 693-714) werden in den Entscheidungsbesprechungen Grundlagenfragen und dogmatische Fragestellungen miteinander verknüpft und die Methodenkompetenz geschult.
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