Anerkennung von Studienleistungen & Einstufungen in Ethnologie (BA & MA)

Der Anerkennungsbeauftragter ist zuständig für:

  • die Anerkennung von fachspezifische Studienleistungen bei Fachwechsel (z.B. vom 2-Fächer-BA in den Mono-BA Ethnologie) und/oder Hochschulwechsel,
  • die Einstufung in ein höheres Fachsemester im Fach Ethnologie,
  • die Anerkennung von auswärts erbrachten fachspezifischen Studienleistungen (z.B. im Rahmen eines Auslandssemesters).
  • Mehr Infos zu Fach- oder Hochschulwechsel findest du hier.



Und so geht’s bei Fach- oder Hochschulwechsel:


  1. Datenblatt über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen vorlegen (Sprechstunde oder per Mail) zur Prüfung anrechenbarer Leistungen. Das im oberen Teil ausgefüllte Formular Anrechnungsbescheinigung mitbringen bzw. mitschicken.

  2. Bei Vorliegen anrechenbarer Leistungen erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester auf dem Formular der Anrechnungsbescheinigung; dieses ist dann zusammen mit anderen Unterlagen in der Studienzentrale einzureichen. Mehr Infos dazu s. dort.

  3. Nach erfolgter Um- oder Einschreibung kann in einer Sprechstunde die formale Anerkennung der anrechenbaren Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem FlexNow erfolgen. Bitte dazu das Datenblatt mit den Studien- und Prüfungsleistungen mitbringen.


Und so geht‘s bei Leistungen aus einem anderen Studiengang oder dem Modulkatalog der Universität Göttingen: eFormular "Anerkennung von Prüfungsleistungen" (Hilfe)
Und so geht’s bei Leistungen im Rahmen von Auslandssemestern: Infoblatt Learning Agreements und Anrechnungsprozess Auslands-Studienleistungen

Anerkennung von Schlüsselkompetenzen

Bei der Anrechnung von Schlüsselkompetenzen sind die Zuständigkeiten wie folgt:
1. Anrechnung allgemeiner Schlüsselkompetenzen und des Moduls SQ.Sowi.24: Annegret Schallmann
2. Anrechnung für die Praktikumsmodule SQ.Sowi.5/15/25 sowie das Ehrenamtsmodul SQ.Sowi.4: Michael Bonn-Gerdes
3. Anrechnung von Fachmodulen als Schlüsselkompetenzen: Anerkennungsbeauftragte Ihres Studienfachs