Anerkennung von Studienleistungen & Einstufungen in Ethnologie (BA & MA)
Der Anerkennungsbeauftragter ist zuständig für:
- die Anerkennung von fachspezifische Studienleistungen bei Fachwechsel (z.B. vom 2-Fächer-BA in den Mono-BA Ethnologie) und/oder Hochschulwechsel,
- die Einstufung in ein höheres Fachsemester im Fach Ethnologie,
- die Anerkennung von auswärts erbrachten fachspezifischen Studienleistungen (z.B. im Rahmen eines Auslandssemesters). Mehr Infos zu Fach- oder Hochschulwechsel findest du hier.
Und so geht’s bei Fach- oder Hochschulwechsel:
- Datenblatt über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen vorlegen (Sprechstunde oder per Mail) zur Prüfung anrechenbarer Leistungen. Das im oberen Teil ausgefüllte Formular Anrechnungsbescheinigung mitbringen bzw. mitschicken.
- Bei Vorliegen anrechenbarer Leistungen erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester auf dem Formular der Anrechnungsbescheinigung; dieses ist dann zusammen mit anderen Unterlagen in der Studienzentrale einzureichen. Mehr Infos dazu s. dort.
- Nach erfolgter Um- oder Einschreibung kann in einer Sprechstunde die formale Anerkennung der anrechenbaren Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem FlexNow erfolgen. Bitte dazu das Datenblatt mit den Studien- und Prüfungsleistungen mitbringen.
Und so geht‘s bei Leistungen aus einem anderen Studiengang oder dem Modulkatalog der Universität Göttingen: eFormular "Anerkennung von Prüfungsleistungen" (Hilfe)
Und so geht’s bei Leistungen im Rahmen von Auslandssemestern: Infoblatt Learning Agreements und Anrechnungsprozess Auslands-Studienleistungen
Anerkennung von Schlüsselkompetenzen
Bei der Anrechnung von Schlüsselkompetenzen sind die Zuständigkeiten wie folgt:
1. Anrechnung allgemeiner Schlüsselkompetenzen und des Moduls SQ.Sowi.24: Annegret Schallmann
2. Anrechnung für die Praktikumsmodule SQ.Sowi.5/15/25 sowie das Ehrenamtsmodul SQ.Sowi.4: Michael Bonn-Gerdes
3. Anrechnung von Fachmodulen als Schlüsselkompetenzen: Anerkennungsbeauftragte Ihres Studienfachs