Anrechnungen & Einstufungen


Die Anrechnung von Prüfungsleistungen ist – ggf. zusammen mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester – in folgenden Fällen zu beantragen:

  • bei einem Fach- oder Studiengangswechsel (wenn man z.B. von Soziologie zu Ethnologie oder von einem 2-Fächer-BA in den Mono-BA wechseln möchte)
  • bei einem Hochschulwechsel (wenn man ein anderswo begonnenes Studium in Göttingen fortführen will)
  • bei im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen (z.B. im Rahmen eines Auslandssemesters)
  • bei Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang oder dem Modulkatalog der Universität Göttingen
  • bei Prüfungsleistungen in bestimmten Schlüsselkompetenzmodulen


  1. Allgemeine Infos zu Fach-, Studiengangs- oder Hochschulwechsel finden sich hier.
  2. Datenblatt über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z. B. FlexNow-Nachweis, Transkript) der oder dem Anerkennungsbeauftragten der Ethnologie in einer Sprechstunde oder per Mail zur Prüfung anrechenbarer Leistungen vorlegen. Das im oberen Teil ausgefüllte Formular Anrechnungsbescheinigung mitbringen bzw. mitschicken.
  3. Bei Vorliegen anrechenbarer Leistungen erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester auf dem Formular der Anrechnungsbescheinigung; dieses ist dann zusammen mit anderen Unterlagen in der Studienzentrale einzureichen. Mehr Infos dazu s. dort.
  4. Nach erfolgter Um- oder Einschreibung kann zusammen mit der oder dem Anerkennungsbeauftragten die formale Anerkennung der anrechenbaren Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem FlexNow besprochen und anschließend mit dem eFormular „Anerkennung von Prüfungsleistungen“ beantragt werden. (Hilfe für das Ausfüllen und Beantragen.)
  1. Die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem Studiengang, in dem man nicht eingeschrieben ist, sollte immer vorab mit der oder dem Anerkennungsbeauftragten der eigenen Studienfächer besprochen und geklärt werden!
  2. Beantragung mit dem eFormular „Anerkennung von Prüfungsleistungen“. (Hilfe für das Ausfüllen und Beantragen.)

Infos zur Beratung rund um das Thema Schlüsselkompetenzen finden sich hier.

Bei der Anrechnung von Schlüsselkompetenzen sind die Zuständigkeiten wie folgt:

  1. Anrechnung allgemeiner Schlüsselkompetenzen und des Moduls SQ.Sowi.24: Annegret Schallmann
  2. Anrechnung für die Praktikumsmodule SQ.Sowi.5/15/25 sowie das Ehrenamtsmodul SQ.Sowi.4: Michael Bonn-Gerdes
  3. Anrechnung von Fachmodulen als Schlüsselkompetenzen: Anerkennungsbeauftragte Ihres Studienfachs