Wie erfolgt die Verteilung der Studienplätze?


70 % der Master-Studienplätze werden nach der sogenannten "Bestenquote" vergeben, die übrigen 30 % werden nach der "Kombinationsquote" verteilt. Dabei werden Ranglisten nach dem Ergebnis der Feststellung der besonderen Eignung (Bestenquote) bzw. zusätzlich dazu nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs mit den BewerberInnen (Kombinationsquote) gebildet. Beginnend mit Platz 1 werden aus diesen Ranglisten dann BewerberInnen zugelassen, bis die Studienplätze vergeben sind. Nähere Informationen können der Zugangsordnung entnommen werden.

Anmerkung: Zu den Auswahlgesprächen werden (nach den 70 % Direktzulassungen) die nächsten 30 % der BewerberInnen auf der Rangliste von uns eingeladen. Eine Bewerbung direkt für das Auswahlgespräch ist nicht möglich!