Für die Aufnahme des Promotionsstudiums müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein. In jedem Fall muss eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors vorliegen, in der bestätigt wird, dass die Professorin/ der Professor Ihre schriftliche Arbeit betreut. Wenn Sie an der Fakultät promovieren möchten, können Sie dies zum Beispiel als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in tun. Sie arbeiten in diesem Fall an einer Professur der Fakultät und übernehmen zusätzlich zu Ihrer Promotion Aufgaben in der Lehre und betreuen in der Regel ebenfalls Seminar- und Abschlussarbeiten. Stellen als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in werden je nach Bedarf von den jeweiligen Professuren ausgeschrieben. Werden Sie eingestellt, ist die Inhaberin/ der Inhaber der Professur auch Betreuer*in Ihrer Doktorarbeit. Darüber hinaus können Sie etwa auch als Mitarbeiter*in in einem Graduiertenkolleg oder Promotionsprogramm promovieren. Diese werden meistens von dritter Seite, zum Beispiel von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, finanziert. In einem Graduiertenkolleg fallen in der Regel keine Tätigkeiten in der Lehre an, allerdings wird gegebenenfalls erwartet, dass Sie Seminar- und Abschlussarbeiten von Studierenden betreuen. Stellen in Graduiertenkollegs werden ebenfalls nach Bedarf öffentlich ausgeschrieben. Eine Übersicht über die Graduiertenkollegs und Promotionsprogramme der Göttinger Graduiertenschule für Gesellschaftswissenschaften (GGG) finden Sie hier. Sie haben ferner die Möglichkeit neben ihrer (externen) Berufstätigkeit zu promovieren oder das Promotionsstudium beispielsweise durch Stipendien von Organisationen und Stiftungen zu finanzieren. Auch in diesem Fall benötigen Sie eine Betreuungszusage einer Professorin bzw. eines Professors.
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