Promotionsstudium




Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bietet für ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Mitglieder von Graduiertenkollegs sowie für Promotionsstipendiat*innen ein strukturiertes Promotionsstudium an. Der Promotionssstudiengang ist akkreditiert und modularisiert.


Im Folgenden finden Sie u.a. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und Anforderungen des Promotionsstudiums sowie Informationen zur Prüfungsanmeldung und zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation.



1) Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung: Wie werde ich Doktorand*in?


Für die Aufnahme des Promotionsstudiums müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein. Vor allem muss beispielsweise eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors vorliegen, in der diese bestätigen, Ihre schriftliche Arbeit zu betreuen.


Außerdem müssen Sie einen Masterstudiengang in einer Fachrichtung, die an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vertreten ist, oder einer verwandten Fachrichtung, erfolgreich abgeschlossen haben.






2) Das Promotionsstudium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät


Ziel des begleitenden Promotionsstudiums Wirtschaftswissenschaften ist es, die Studierenden dafür zu qualifizieren, verantwortliche Aufgaben in Forschung und Lehre und in außeruniversitären Berufsfeldern zu übernehmen.


Zu diesem Zweck sollen Sie neben einer eigenständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit (Dissertation), in der die Beherrschung der mit dem Fach assoziierten Fertigkeiten und Methoden demonstriert wird, eine forschungsorientierte Zusatzausbildung absolvieren.


Im Rahmen des Promotionsstudiums müssen bestimmte Kurse im Umfang von 20 ECTS erfolgreich absolviert werden.




3) Fast geschafft: Zur Prüfung anmelden


An der Fakultät können Sie kumulativ promovieren oder eine Monographie verfassen. Wenn Sie kumulativ promovieren, verfassen Sie wissenschaftliche Artikel, sogenannte Paper, die in wissenschaftlichen Fachzeitschriften, den sogenannten Journals, veröffentlicht werden sollen. Das genaue Vorgehen besprechen Sie jeweils individuell mit Ihrer Erstbetreuerin oder Ihrem Erstbetreuer.


Um zur Promotionsprüfung (Disputation) zugelassen werden zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn Sie das Promotionsstudium erfolgreich abgeschlossen und Ihre Dissertation fertiggestellt haben, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung stellen.


Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Disputation in den Promotionsstudiengang eingeschrieben bleiben müssen. Ein polizeiliches Führungszeugnis müssen Sie gemäß der aktuellen Prüfungs- und Studienordnung für den Promotionsstudiengang Wirtschaftswissenschaften bei Anmeldung zur Promotionsprüfung nicht vorlegen.


Disputationen werden in der Regel in Präsenz durchgeführt, können aber auch, insbesondere bei externen Gutachtern*innen/Prüfer*innen, digital bzw. hybrid erfolgen.




4) Zu guter Letzt: Die Dissertation veröffentlichen


Sie erhalten Ihre Doktorurkunde nach erfolgreicher Veröffentlichung Ihrer Dissertation, die sowohl elektronisch als auch in Buchform erfolgen kann. Für die Veröffentlichung der Dissertation haben Sie nach erfolgreich bestandener Disputation maximal 12 Monate Zeit.


Zudem muss je nach Veröffentlichungsform eine bestimmte Anzahl an Pflichtexemplaren im Studiendekanat eingereicht werden (s. Hinweise zur Veröffentlichung) - zusammen mit dem Veröffentlichungsnachweis sowie den Abstracts und dem Revisionsschein. Der Revisionsschein wird von der/dem Erstgutachter*in ausgestellt, wenn alle Änderungen in das Pflichtexemplar eingearbeitet wurden und die Arbeit veröffentlichungswürdig ist.


In die Pflichtexemplare müssen Sie die Abstracts in Deutsch und Englisch (Zusammenfassung, i.d.R. je eine DIN A4-Seite), sowie die Erklärung über den geleisteten Eigenanteil (ohne Unterschrift) einbinden. Die eigene Erklärung gemäß §12 PStO müssen Sie hingegen nicht in das Pflichtexemplar einbinden, sondern nur in die Dissertation bei Anmeldung zur Promotionsprüfung. Die Veröffentlichungsform besprechen Sie bitte mit Ihrer Erstbetreuerin oder Ihrem Erstbetreuer.


Die Pflichtexemplare können Sie entweder postalisch einreichen (an: Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Studiendekanat, Frau Dr. Antje Juch, Platz der Göttinger Sieben 3, 37073 Göttingen) oder persönlich im Dekanat oder Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abgeben. Bitte teilen Sie uns für die Zustellung Ihrer Urkunde und des Zeugnisses ferner per E-Mail entweder Ihre postalische Adresse mit oder ob Sie sich die Dokumente persönlich abholen möchten. Bei gewünschter Zusendung erhalten Sie die Urkunde per Einwurf-Einschreiben.









Foto der Gänseliesel-Statue in Göttingen (Bronzestatue einer Gänsemagd mit Gänsen)



Kontakt



Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Studiendekanat / Promotionsangelegenheiten


doctorate@wiwi.uni-goettingen.de