SFB-Planer: EINRICHTUNG eines Sonderforschungsbereichs
Eine Antragstellung für einen Sonderforschungsbereich bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die DFG über die Aufforderung zum Vollantrag bzw. die Bewilligung des Einrichtungsantrags lediglich an zwei Terminen im Jahr entscheidet (in der Regel Ende Mai und Ende November).
Das gesamte Antragsverfahren eines Sonderforschungsbereichs ist zweistufig mit einer Gesamtdauer - von der Idee bis zum Förderbeginn - von rund eineinhalb Jahren. Es erfordert eine gute Koordination und Abstimmung. Dies gilt sowohl universitätsintern als auch in Bezug auf die DFG. Hierbei unterstützen wir Sie während der gesamten Vorbereitungen durch Information und Beratung.
Im Folgenden möchten wir Ihnen zur ersten Orientierung eine Übersicht über Meilensteine und zeitliche Abläufe geben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei bzgl. der Monate nur um Richtwerte handelt. Einen auf Ihr Vorhaben bezogenen, individuellen Zeitplan sowie die konkreten Schritte stimmen wir gerne mit Ihnen in persönlichen Beratungsgesprächen ab.
ACHTUNG! Aktuell kann sich aufgrund des hohen Antragsaufkommen bei der DFG das Datum für die Empfehlung zur Ausarbeitung eines Vollantrags um ein halbes Jahr verschieben. Alle weiteren Termine verschieben sich entsprechend.
Gewünschter Förderbeginn | |
1. Stufe: Begutachtung und Empfehlung (Skizzenphase) | |
Erstes Beratungsgespräch durch die Abteilung Forschung | |
Antrag auf universitätsinterne Anschubfinanzierung | |
Gespräch mit dem Vizepräsidenten für Forschung | |
Ausarbeitung der Skizze (auch Konzeptpapier genannt) | |
Einreichung der Skizze bei der Geschäftsstelle der Forschungskommission des Senats |
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Vorstellung und Diskussion der Skizze in der Forschungskommission des Senats | |
Einreichung der Skizze zur Begutachtung bei der DFG* | |
Beratungsgespräch mit der DFG | |
Empfehlung der DFG zur Ausarbeitung eines Vollantrags | |
2. Stufe: Begutachtung und Entscheidung (Vollantragsphase) | |
Antrag auf universitätsinterne Anschubfinanzierung | |
Auftaktgespräch mit dem Vizepräsident für Forschung | |
Ausarbeitung des Einrichtungsantrags | |
Einreichung des Vorantrags bei der DFG (6 Monate vor der Vor-Ort-Begutachtung) | |
Finanzgespräch mit dem Präsidium | |
Einreichung des Antrags bei der Geschäftsstelle der Forschungskommission des Senats |
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Vorstellung und Diskussion des Antrags in der Forschungskommission des Senats | |
Diskussion des Einrichtungsantrags in der Kommission für Entwicklungs- und Finanzplanung | |
Kurzvorstellung des Antrags im Senat | |
Einreichung des Einrichtungsantrags bei der DFG (8 Wochen vor der Vor-Ort-Begutachtung) | |
Zweitägige Vor-Ort-Begutachtung durch die DFG | |
Entscheidung durch die DFG | |
Schriftlicher DFG-Bescheid | |
Projektstart |
Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie finden das Beratungsgepräch und die Begutachtungen im Moment nur in virtueller Form statt. * Die DFG empfiehlt aktuell eine möglichst frühzeitige Abgabe.