Forschung in Verbünden - Sonderforschungsbereiche
Die Beantragung eines SFB erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst wird auf der Basis eines vorgelegten Konzeptpapiers ein Beratungsgespräch bei der DFG durchgeführt. Fällt das Beratungsgespräch positiv aus, wird die Hochschule aufgefordert, einen Einrichtungsantrag zu stellen. Über die Bewilligung der Anträge wird im Anschluss an eine 2-tägige Begutachtung entschieden. Die Förderdauer beträgt zunächst 4 Jahre, bei Bewilligungen von Fortsetzungsanträgen ist eine Laufzeit von maximal 12 Jahren möglich.
Anträge können jederzeit gestellt werden. Projektbeginn ist jeweils zum 1. Januar oder zum 1. Juli eines Jahres. Vor Einreichung der Konzeptpapiere und Anträge bei der DFG sind universitätsintern verschiedene Einrichtungen und Gremien einzubeziehen.
Wir beraten Sie zu allen Fragen bei der Initiierung, Antragstellung und Projektdurchführung.