Mitgliedschaft und Angehörigkeit beim CIDAS

Mitglieder und Angehörige des CIDAS haben eine hohe Identifikation mit dessen Zielen und beteiligen sich aktiv an der Weiterentwicklung des Angebots in Lehre, Forschung und Wissenstransfer im Bereich der Data Science. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Georg-August-Universität haben die Möglichkeit durch Empfehlung von einem bereits bestehenden CIDAS-Mitglied und auf Antrag, Mitglied beim CIDAS zu werden. Studierende der Georg-August-Universität müssen vorab vom Senat angenommen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen des Göttingen Campus haben die Möglichkeit Angehörige des CIDAS werden. 
 
Die Mitgliedschaft beim CIDAS wird jeweils für 5 Jahre angenommen. Die Mitglieder des CIDAS sind berechtigt zur Teilnahme an der Wahl des CIDAS-Vorstands, zum passiven Wahlrecht in den Vorstand sowie zur Mitnutzung von Ressourcen des CIDAS (z.B. Räume, IT-Infrastruktur, Geräten und Personal). Diese Ressourcen stehen den Mitgliedern auf Antrag zur Verfügung und dienen der Zusammenarbeit und Förderung von Projekten rund um die Themen Data Science und Digitalisierung. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Vorschläge für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung einzureichen. Die Mitgliedschaft verpflichtet u.a. zur aktiven Teilnahme an CIDAS-Veranstaltungen, wie Workshops und anderen wissenschaftlichen Veranstaltungen sowie der Darstellung und Nennung des CIDAS z.B. auf den Webseiten. Die Mitglieder arbeiten an der Erreichung der Ziele des CIDAS in Forschung, Lehre und Öffentlichkeitsarbeit. Sie willigen dem Eintrag auf der Mailingliste zu, über die aktuelle Data-Science-relevante Informationen verschickt werden. Angehörige des CIDAS sind berechtigt zur Teilnahme an der Wahl des CIDAS-Vorstands Ihres Vertreters, zum passiven Wahlrecht in den Vorstand und können beratend tätig sein. Angehörige und assoziierte Mitglieder des CIDAS können an den Veranstaltungen des CIDAS frei teilnehmen und haben keine Verpflichtungen zu leisten. Der Zugriff auf die Ressourcen des CIDAS bleiben den Mitgliedern und Angehörigen des CIDAS vorbehalten. Anträge auf Nutzung der CIDAS-Ressourcen werden vom CIDAS-Vorstand in einem Rhythmus von drei Monaten entschieden. Fristen für die Einreichung der Anträge sind jeweils der 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober.
 
In der rechten Spalte finden Sie weitere Informationen zu den Zielen des CIDAS, der Mitgliedschaft und Angehörigkeit unter „CIDAS-Mitgliedschaft“ und in der Ordnung des CIDAS sowie das Anmeldeformular für die Mitgliedschaft/Angehörigkeit beim CIDAS und das Formular für die Ressourcennutzung.