Meldung von sexualisierter Belästigung und Gewalt

Die Universität ermutigt Sie ausdrücklich, Vorfälle von sexualisierter Belästigung und Gewalt zu melden. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihnen sexualisierte Belästigung und Gewalt selbst widerfahren ist oder ob Sie dies beobachtet haben.

Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, wo bzw. bei wem Sie das Erlebte oder Beobachtete melden. Sie müssen gegebenenfalls für andere Prozesse vorgeschriebene oder übliche Kommunikations- und Dienstwege nicht einhalten!

Mögliche Meldestellen sind insbesondere:

  • Ihre Führungskraft
  • eine für Ihr Studium zuständige Person
  • der Präsident der Universität
  • eine Beratungsstelle und Ansprechperson (insb. die Gleichstellungsbeauftragten)

Sie können sich auch an andere Personen oder Stellen wenden, wie bspw. das Dekanat oder Studiendekanat, Studiengangskoordinator*innen, den AStA, Ihre Fachschaft/ Fachgruppe oder andere Personen, denen Sie vertrauen.

Eine Meldung kann durch Sie selbst, auch anonym, oder durch Dritte (bspw. Kolleg*innen, Kommiliton*innen etc.) erfolgen.

Neben diesen universitätsinternen Meldemöglichkeiten können Sie sich auch an externe Stellen wenden. Dies sind bspw.


In akuten Notfällen wenden Sie sich an die Polizei Tel. 110

An der Universität Göttingen stehen zudem verschiedene Stellen und Personen für Beratung zur Verfügung.