Prüfungen im Studiengang Magister Theologiae


Die Prüfungs- und Studienordnung, das Modulverzeichnis und den exemplarischen Studienverlaufsplan finden Sie auf der Homepage des Studiengangs.

Prüfungen im Grund- und Hauptstudium

Zu jeder Prüfung, die Sie absolvieren möchten, müssen Sie sich im FlexNow anmelden (dies gilt auch für Modulprüfungen in den alten Sprachen). Ausnahmen sind nur die Prüfungen in den außertheologischen Wahlpflichtbereichen (Einreichen des Portfolios bei einem/einer beliebigen Prüfer/in der Theologischen Fakultät oder im Studiendekanat) sowie die Zwischenprüfung (Einreichen des Anmeldeformulars im Prüfungsamt).

Die Zwischenprüfung markiert den Übergang vom Grund- zum Hauptstudium und setzt die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungen in den drei alten Sprachen sowie bestimmter Module des Grundstudiums voraus. Seit dem WS 2024/25 besteht sie nicht mehr aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung, sondern aus einem Studienentwicklungsgespräch auf Grundlage eines schriftlichen Berichts.

Magisterabschlussprüfung („Fakultätsexamen“)

Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterabschlussprüfung sind u.a. der Erwerb von mindestens 240 Anrechnungspunkten aus dem Grund- und Hauptstudium, der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung sowie Einverständniserklärungen von Prüferinnen und Prüfern.

Um sich (jeweils bis Mitte November bzw. Mitte Mai) für die Magisterabschlussprüfung anzumelden, holen Sie sich das entsprechende Antragsformular bitte rechtzeitig im Prüfungsamt der Theologischen Fakultät ab.

Die Abschlussprüfung selbst besteht ab dem WS 2024/25 aus drei oder vier Klausuren, vier oder fünf mündlichen Prüfungen (in den Fächern AT, NT, KG, ST und PT) und der schriftlichen Abschlussarbeit (Magisterarbeit).

Durch die schriftlichen und mündlichen Prüfungen, aus denen sich die Magisterabschlussprüfung zusammensetzt, werden die Module der Integrations- und Examensphase abgeschlossen.

Erste theologische Prüfung

Wenn Sie statt der Magisterabschlussprüfung die Erste theologische Prüfung absolvieren möchten, wenden sich bitte an das Prüfungsamt Ihrer Landeskirche.

Nach dem Bestehen der Ersten theologischen Prüfung können Absolventinnen und Absolventen, die zuletzt im Göttinger Studiengang Magister Theologiae eingeschrieben waren, beim Prüfungsamt der Theologischen Fakultät einen Antrag auf Nachmagistrierung stellen.