Lehrveranstaltungen Wintersemester 2023/24
Die Veranstaltung gibt eine Einführung in das BGB. Dabei wird schwerpunktmäßig der Allgemeine Teil des BGB behandelt. Dazu zählen insbesondere Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung und beschränkte Geschäftsfähigkeit. Zudem werden Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen vermittelt.
Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Recht der Römischen Antike von den frühesten Anfängen bis zum Gesetzgebungswerk Justinians im 6. Jahrhundert. Sie ist nach Sachthemen gegliedert, denen je eine Stunde gewidmet ist: Wie sah die römische familia aus, welche rechtlichen Fragen waren für sie von Bedeutung? Welche Rolle spielten die Sklaven, welchem Recht unterstanden sie? Was kann man sich unter römischem "Wirtschaftsrecht" vorstellen? Wie stand es mit Kriminalität und Strafrecht? Gab es eine römische "Verfassung"? Wer waren die Akteure des römischen Rechts? Diese und weitere Fragen werden anhand ausgewählter Rechtsfälle besprochen. Rekonstruiert wird das Bild einer Gesellschaft, die wie keine andere auf die organisatorische und symbolische Kraft von Recht setzte. In der Auseinandersetzung mit der historischen Rechtsordnung Roms werden wir uns folgenden Fragen zuwenden: In welchen Punkten stehen wir in der römischen Rechtstradition? Wie hat das römische Recht unsere Vorstellungen von Recht geprägt? Wo und warum gibt es Abweichungen?
Anhand der Justizgeschichte lassen sich das Recht und seine praktische Durchsetzung zu einer bestimmten Zeit besonders gut analysieren. Das gilt auch und gerade für die causes célèbres der römischen Antike. Ob es sich um Strafprozesse gegen politische Verschwörer oder korrupte Provinzstatthalter handelte oder ob es in einem zivilrechtlichen Rechtsstreit um das Testament eines römischen Bürgers ging, stets wurden auf der Gerichtsbühne Fragestellungen verhandelt, die die römische Gesellschaft zu ihrer Zeit in besonderer Weise bewegt haben. Aufbereitet und vorgetragen wurden die Fälle von Gerichtsanwälten, deren rhetorische und juristische Fähigkeiten bis heute ihresgleichen suchen. Dem bekanntesten Vertreter dieser großen Tradition Marcus Tullius Cicero schauen wir im Seminar bei der Arbeit zu.
Im Seminar kommen sowohl Zivil- wie Strafverfahren der römischen Antike zur Sprache. Das einschlägige materielle und prozessuale Recht stehen dabei ebenso im Mittelpunkt der Betrachtung wie der sozialhistorische Hintergrund, vor dem der jeweilige Rechtsstreit zu sehen ist. Lateinische Sprachkenntnisse sind keine notwendige Voraussetzung für den Besuch des Seminars.
"A decision a day keeps the doctor away!" - Richterinnen und Rechtsanwälte müssen Gerichtsentscheidungen nicht nur gut kennen, sondern auch lege artis damit umgehen können. Das Kolloquium richtete sich an Studierende der Rechtswissenschaft in mittleren und fortgeschrittenen Fachsemestern, die sich für Grundlagenfragen des Rechts und für dogmatische Fragestellungen gleichermaßen interessieren.
Die Veranstaltung nimmt in diesem Semester "Klassiker" zivilrechtlicher Entscheidungen aus der Spruchpraxis des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in den Blick. Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats in seinem Gutachten zu den "Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland" (http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf; s. dazu auch die Beiträge in JZ 2013, 693-714) werden in den Entscheidungsbesprechungen Grundlagenfragen und dogmatische Fragestellungen miteinander verknüpft und die Methodenkompetenz geschult.
Thema der Lehrveranstaltung sind Besonderheiten von Recht und Rechtsstudium in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern: Traditionen, Konzepte, Begrifflichkeiten und Institutionen des deutschen Rechts in transnationaler Perspektive. Ziel ist es, Besonderheiten des hiesigen Rechts zu verstehen, das Verständnis von Recht als transnationales Phänomen zu fördern und sich der Bedeutung von dessen kultureller Dimension zu vergewissern. Die Veranstaltung wendet sich an Rechtsstudierende aus dem Ausland, die im Rahmen des Erasmus-Programms an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft studieren.