Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2015
Vorlesung: Römisches Recht I: Rechtsgeschichte der Antike, Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla
Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Recht der Römischen Antike von den frühesten Anfängen bis zum Gesetzgebungswerk Justinians im 6. Jahrhundert. Sie ist nach Sachthemen gegliedert, denen je eine Stunde gewidmet ist: Wie sah die römische familia aus, welche rechtlichen Fragen waren für sie von Bedeutung? Welche Rolle spielten die Sklaven, welchem Recht unterstanden sie? Was kann man sich unter römischem "Wirtschaftsrecht" vorstellen? Wie stand es mit Kriminalität und Strafrecht? Gab es eine römische "Verfassung"? Wer waren die Akteure des römischen Rechts? Diese und weitere Fragen werden anhand ausgewählter Rechtsfälle besprochen. Rekonstruiert wird das Bild einer Gesellschaft, die wie keine andere auf die organisatorische und symbolische Kraft von Recht setzte. In der Auseinandersetzung mit der historischen Rechtsordnung Roms werden wir uns folgenden Fragen zuwenden: In welchen Punkten stehen wir in der römischen Rechtstradition? Wie hat das römische Recht unsere Vorstellungen von Recht geprägt? Wo und warum gibt es Abweichungen? Am Ende der Veranstaltung wird eine zweistündige Klausur angeboten, die eine Teilleistung im Rahmen der Zwischenprüfung darstellt.
Vorlesung: Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler-/innen, Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla
In der Vorlesung werden schwerpunktmäßig die Gliederung der Rechtsordnung, das subjektive Recht und seine Verwirklichung, die Rechtsgeschäftslehre, die außervertragliche Haftung und die Rechtssubjekte behandelt.
Seminar: Seminar im SP 1 und SP 6: Eine Rechtsgeschichte der Schuld, Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla
Strafe setzt Schuld voraus. Schuld ist Vorwerfbarkeit. Mit dem Unwerturteil der Schuld wird dem Täter vorgeworfen, daß er sich nicht rechtmäßig verhalten, daß er sich für das Unrecht entschieden hat, obwohl er sich rechtmäßig verhalten, sich für das Recht hätte entscheiden können. Der innere Grund des Schuldvorwurfes liegt darin, daß der Mensch auf freie, verantwortliche, sittliche Selbstbestimmung angelegt und deshalb befähigt ist, sich für das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden, sein Verhalten nach den Normen des rechtlichen Sollens einzurichten und das rechtlich Verbotene zu vermeiden." Diese klassische Formulierung des BGH (BGHSt 23, 176, 192) verdeckt, dass seit der Entstehung des öffentlichen Strafrechts im 16. Jahrhundert immer wieder konträre Ansichten darüber vertreten werden, was Schuld sei und weshalb gestraft werden dürfe. Die vertretenen Konzepte sind so vielgestaltig wie die Zeiten, in denen sie entwickelt wurden. Die Seminarteilnehmer/innen bearbeiten die von einzelnen ausgewählten Strafrechtstheoretikern seit der frühen Neuzeit vertretenen Konzepte zum strafrechtlichen Schuldbegriff.
Rechtshistorisches Kolloquium: Von Rom bis Guantanamo: Folter und Folterpraxen in der Rechtsgeschichte, Dr. Nikolaus Linder
Das Kolloquium beschäftigt sich mit der Geschichte der Folter seit der Antike. Behandelt werden insbes. die Frühformen der Folter, der Inquisitionsprozess, die Hexenverfolgungen, die Bestrebungen zur Abschaffung der Folter und der Übergang zur freien richterlichen Beweiswürdigung sowie die bis heute anhaltenden Folterpraktiken. Die Veranstaltung vermittelt einen vertieften Einblick in die historische Dimension der Folter und damit in grundlegende Aspekte der Strafrechtsentwicklung.
Kolloquium: Einführung in das Recht für Studierende im Erasmus-Programm, Dr. Nikolaus Linder
Thema der Lehrveranstaltung sind Besonderheiten von Recht und Rechtsstudium in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern:
Traditionen, Konzepte, Begrifflichkeiten und Institutionen des deutschen Rechts in transnationaler Perspektive. Ziel ist es, Besonderheiten des hiesigen Rechts zu verstehen, das Verständnis von Recht als transnationalem Phänomen zu fördern und sich der Bedeutung von dessen kultureller Dimension zu vergewissern. Die Veranstaltung wendet sich an Rechtsstudierende aus dem Ausland, die im Rahmen des Erasmus-Programms an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft studieren.
Kolloquium: Begleitkolleg zur Ergänzung des Grundkurses II im Bürgerlichen Recht, Konrad Osthold