Klausurenkurs


1. Allgemeiner Ablauf
2. Teilnahme
3. Regeln
4. Anfertigung der Klausur
5. Abgabepraxis
6. Verspätete Abgabe
7. Rückgabe
8. Verlorene Klausuren/Voten
9. Korrekturbeschwerden
10. Probeexamen
11. Vorbereitungskurse und Fehleranalyse



***Beachten Sie die Richtlinien für den digitalen Klausurenkurs in der rechten Spalte!***

1. Allgemeiner Ablauf:
Innerhalb eines Jahres werden insgesamt 57 fünfstündige Klau­suren angeboten. Die Aufgabenstellungen sind examenstypisch, wobei insbesondere auch voran­gegangene Originalklausuren verwendet werden. Im wöchentlichen Wechsel finden während des Jahres Klausurtermine im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und im Strafrecht statt. Zusätzlich ist in der vorlesungsfreien Zeit im Winter und Sommer jeweils verblockt ein Probeexamen mit 6 Klausuren (3 ZR, 2 ÖR, 1 StR) über zwei Wochen vorgesehen. Eine Klausur wird vier bis fünf Wochen nach dem Schreibtermin zurückgegeben und bespro­chen.

Beachten Sie, dass sich der Inhalt der Klausuren nicht an dem des laufenden Examenskurses orientiert.


2. Teilnahme:
Die Teilnahme am Klausurenkurs ist abgesehen von der Einschreibung an der Fakultät kostenfrei und unverbindlich: Eine Beschränkung auf einzelne Termine oder Rechtsgebiete ist natürlich möglich. Auch die Eintragung in die jeweilige Veranstaltung bei studIP ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Sind Sie dort als Teilnehmer der Veranstaltung angemeldet, können Sie unter dem Karteireiter "Dateien" die Materialien zum jeweiligen Kurs abrufen. Sind Sie noch nicht als Teilnehmer angemeldet, können Sie dies auf der Übersichts­seite tun und sodann auf die Materialien zugreifen. Im Übrigen ist eine Anmeldung (etwa bei der Koordination) nicht erforderlich. Der Sachverhalt wird am Morgen der Klausur bei der Aufsicht abgeholt; die Bearbeitung bei der Aufsicht abgegeben (s.u.).


3. Regeln:
Für die Teilnahme am Klausurenkurs gelten die Vorgaben auf dieser Seite. Es sind ausdrücklich auch folgende Punkte einzuhalten:

Zulassung: Zur Teilnahme sind grds. alle Studierenden der juristischen Fakultät unabhängig vom Fachsemester zugelassen.

Bearbeitung: Die Bearbeitung hat nach folgenden formalen Vorgaben zu erfolgen. Die Klausuren sind lesbar (!), grds. in Handschrift, und so zu verfassen, dass eine Korrektur problemlos möglich ist. Das bedeutet: bestenfalls auf liniertem Papier, einseitig mit mindestens einem Drittel Rand zur (i.d.R. rechten) Seite sowie etwa 2cm nach oben und unten. Die Seiten sind durchzunummerieren. Zusätzliche Seiten mit Einschüben sind verständlich zu kennzeichnen. Das Ende der Bearbeitung ist gut sichtbar durch Unterschreiben mit der Matrikelnummer, nicht mit Namen oder Kürzel, zu markieren. Die Klausur ist eigenständig zu verfassen. Die Übernahme fremder Texte (insb. bei bekannter Lösung) ist nicht gestattet und trägt auch nicht zur Übung bei.

Abgabe: Der Klausurenkurs ist ein strikter Präsenzkurs. Die Bearbeitung und Abgabe erfolgt in (!) der Bearbeitungszeit (08:00 bis 13:00 Uhr), soweit kein Ausnahmeantrag genehmigt wurde (s.u.). Verspätete Klausuren werden nicht angenommen oder korrigiert. Die Schreibräume sind nach Abschluss der Bearbeitung zügig zu verlassen. Bei der Bearbeitung gilt besonders das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Den Weisungen der Aufsichten ist Folge zu leisten.

Schwere Verstöße gegen diese Regeln können zur Nichtkorrektur oder Nichtbenotung, besonders schwere Verstöße zum Ausschluss aus dem Klausurenkurs führen.

4. Weiteres zur Anfertigung der Klausur:

Beachten Sie auch unseren Leitfaden zur Anfertigung der Klausuren im Klausurenkurs


5. Abgabepraxis:
Bei dem universitären Examensklausurenkurs handelt es sich um einen strikten Präsenzkurs. Die Abgabe der Klausuren erfolgt am Ende der Schreibzeit samstags um 13:00 Uhr.

Wichtig: Das Theologicum muss samstags um 13:00 Uhr leider zügig geräumt werden. Die Abgabe findet im Rahmen des regulären Klausurenkurses daher bis 12:45 Uhr im Theologicum, danach im Foyer des Juridicums statt.

Ziel des angebotenen Klausurenkurses ist ein optimaler Klausurtrainingseffekt. Wie auch im Examen soll an einem bestimmten Termin in der vorgegebenen Schreibzeit (5 Stunden) vom Morgen bis zum Mittag die Klausurleistung abgerufen werden. Ein solches Training kann nur ein Präsenzkurs bieten.


6. Verspätete Abgabe:

Nur ausnahmsweise kann in Einzelfällen eine spätere Abgabe am darauffolgenden Werktag (idR Montag), bis 12:00 Uhr mit Zustimmung des jeweiligen Klausurstellers erfolgen. Anträge sind rechtzeitig vor dem Klausurtermin direkt an den Klausursteller zu stellen. Die verspätete Abgabe muss zwingend hinreichend ausführlich begründet werden. Die verspätete Abgabe ist dabei in der Regel für den Fall universitärer Terminkollisionen vorgesehen. Die Anerkennung außeruniversitärer Gründe liegt im Ermessen des Klausurstellers. Der Klausursteller kann einen Nachweis verlangen.
Für den Antrag kann das unten verlinkte Formular verwendet werden. Alternativ können Sie eine Mail an den zuständigen Lehrstuhl senden und die Koordination (examen@jura.uni-goettingen.de) CC setzen.
Die geschriebenen Klausuren sind mit dem beigefügten bewilligten Antrag (ggf. als Druck bei Zustimmung per E-Mail) rechtzeitig bei der Koordination, nicht beim Klausursteller, einzureichen.

Der Sachverhalt der Klausur muss am Tag der Klausur grds. durch die Studierenden selbst beschafft werden (Scan oder Foto). Sollte dies nicht möglich sein, ist bei der Antragsstellung am Lehrstuhl deutlich darauf hinzuweisen, dass der Sachverhalt zugesendet werden muss. Die Zusendung erfolgt am Tag vor der Klausur durch die Koordination. Es besteht daher eine absolute Schweigepflicht über den Inhalt der vorzeitig zugesandten Klausur.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Universität sowohl die bestmögliche Vereinbarkeit von Studium und Familie als auch Studierende mit Behinderungen verstärkt fördern möchte. Hier kommen nicht nur punktuelle Ausnahmen sondern im Einzelfall auch langfristige Ausnahmen und damit die regelmäßige Bearbeitung von zu Hause aus in Betracht. Kontaktieren Sie die Koordination für weitere Informationen.

Antrag auf verspätete Abgabe


7. Rückgabe:
Die Rückgabe der korrigierten Klausuren erfolgt in aller Regel bei der Besprechung der Klausur. Dort nicht abgeholte Klausuren werden für mindestens sechs Wochen im Juridicum gelagert.


8. Verlorene Klausuren/Voten:

Für den Fall, dass eine abgegebene Klausur sich nicht unter den in der Besprechung zurückgegebenen und im Juridicum gelagerten Klausuren befindet, besteht u.U. die Möglichkeit zumindest das Votum zu erhalten. Das gleiche gilt für den Fall, dass Voten abgerissen oder bei der Korrektur der falschen Klausur zugeordnet wurden .

Form
Eine E-Mail mit Angabe der Matrikelnummer und des Durchgangs an die Adresse der Koordination unter Nutzung der studentischen E-Mailadresse reicht grds. aus.
Eine Anfrage für andere Teilnehmer ist nicht möglich.

Wir bitten um einen ausdrücklichen Hinweis, sollte sich die Klausur bereits bei der Rückgabe nicht auffinden lassen.

Frist
Die Anfrage muss innerhalb von zwei Wochen ab Rückgabe der Klausur gestellt werden.

Hinweise
Eine Speicherung der Daten und folglich die Herausgabe der Voten können nicht garantiert werden. Die Anzahl der abgegebenen Klausuren wird vor der Rückgabe überprüft, wodurch in den meisten Fällen ausgeschlossen werden kann, dass Klausuren zwischen der Abgabe und der Rückgabe verloren gehen. Weder der Koordination noch den jeweiligen Lehrstühlen ist es möglich, den Weg einer Klausur nachzuvollziehen, nachdem sie im Juridicum ausgelegt wurde. Die Teilnahme an der Besprechung wird daher dringend empfohlen. Abgesehen davon, dass es unwahrscheinlich ist, dass bereits dort Klausuren abhanden kommen, trägt die Besprechung auch in besonderem Maße zum Verständnis des Votums und der abgeprüften Materie bei.

Wir weisen auch darauf hin, dass die unerlaubte Mitnahme fremder Klausuren mindestens zum Ausschluss aus dem Examenskurs und dem Klausurenkurs führt.


9. Korrekturbeschwerden:
Die Qualität des Klausurenkurses wird kontinuierlich verbessert. Die Korrektorinnen und Korrektoren sind angehalten, die Klausuren nicht nur auf inhaltliche Richtigkeit, sondern auch auf Stringenz, die Einhaltung des Gutachtenstils und andere allgemeine Fehlerquellen zu überprüfen. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Korrekturen nicht den Erwartungen entsprechen. In diesen Fällen ist die Koordination auf Ihre Rückmeldung angewiesen, um entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass sich Mängel nicht wiederholen.

Sollten Sie also mit der Korrektur unzufrieden sein, wenden Sie sich gern an uns. Beachten Sie aber auch, dass die Benotung selbst von der Schwerpunktsetzung der Korrektoren abhängt und sie etwa Mängel im Gutachtenstil unterschiedlich in die Bewertung einfließen lassen können.


10. Probeexamen:
Im halbjährlichen Probeexamen werden ausschließlich niedersächsische Originalexamensklausuren früherer Durchgänge gestellt. Beachten Sie folgende Abweichungen zum regulären Examensklausurenkurs:

1.: Eine verspätete Abgabe ist möglich. Sie hat bei rechtzeitig gestelltem und bewilligtem Antrag am nächsten Werktag bis 12:00 Uhr zu erfolgen.
2.: Die Originallösungen werden grds. nicht hochgeladen. Es können aber im Einzelfall Präsentationen mit Lösungshinweisen zur Verfügung gestellt werden.

Im Übrigen gelten die gleichen Bedinungen wie im Klausurenkurs: das Probexamen kann insbesondere ganz oder in Teilen geschrieben und beliebig oft wiederholt werden.

Hinweis: Die Besprechungstermine sind in aller Regel so geplant, dass die Klausuren des Probeexamens vor dem jeweils darauffolgenden Examensdurchgang zurückgegeben werden können (April/Oktober).

11. Vorbereitungskurse und Fehleranalyse:
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich auf zwei Veranstaltungsreihen hin: 1. Die Veranstaltungen "Klausurentechnik und Klausurentaktik" im laufenden Semester, 2. Die Veranstaltung "Klausurentraining", jeweils zum Ende des SoSe vor dem Probeexamen. Beide Veranstaltungen sollen dezidiert die Herangehensweise an die Klausur vermitteln. Das Klausurentraining ist dabei ungleich mehr als "letzter Crashkurs" für Studierende kurz vor den schriftlichen Prüfungen konzipiert - es eignet sich aber auch für Einsteiger, um den eigenen Kenntnisstand zu überprüfen.

Die Koordination des Examenskurses bietet im Rahmen ihres Beratungsprogramms auch Termine für detaillierte Fehleranalysen von im Examensklausurenkurs geschriebenen Klausuren an ("Klausurenklinik"). Dazu sollten natürlich die Besprechungen besucht worden und eine eigene Nacharbeit erfolgt sein.