Informationen für Studierende
Die im Masterstudium Finanzen, Rechnungswesen, Steuern in einer Regelstudienzeit von vier Semestern zu erbringenden 120 C setzen sich wie folgt zusammen:
1. Pflichtbereich Basismodule 24 CEs sind folgende Basismodule im Umfang von insgesamt 24 C erfolgreich zu absolvieren:
2. Spezialisierungsbereich Finanzen, Rechnungswesen, Steuern 30 CEs sind fünf der folgenden Module im Umfang von insgesamt 30 C erfolgreich zu absolvieren:
3. Seminar 6 CEs ist eines der folgenden Module im Umfang von 6 C erfolgreich zu absolvieren:
4. Methodenbereich 6 CEs ist eines der folgenden Module im Umfang von 6 C erfolgreich zu absolvieren:
5. Wahlbereich 24 Ca. Es sind Module im Umfang von insgesamt 24 C erfolgreich zu absolvieren. Dabei kann frei aus einem oder mehreren der folgenden Angebote gewählt werden:
aa. Aus dem Modulangebot der Master-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät mit der Kennung M.WIWI, sofern die dort genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Die nach Nrn. 1. bis 4. gewählten Module sind dabei nicht belegbar.
ab. Aus folgender Liste von Modulangeboten anderer Fakultäten der Universität Göttingen, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind und das Modul weder im vorherigen noch in diesem Studiengang bereits eingebracht wurde:
ac. Module aus dem Sprachangebot der Universität, soweit es sich um Module handelt, die ein der Niveaustufe B äquivalentes Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) vermitteln, und soweit die Module noch nicht in einem zuvor absolvierten Studiengang eingebracht wurden. Abweichend von Satz 1 ist die Berücksichtigung von Modulen zu den Sprachen Deutsch, Englisch sowie der Muttersprache der oder des Studierenden ausgeschlossen. ad. Folgendes Modul:
ae. Module aus folgender Liste von Modulgruppen und Module aus dem zentralen Schlüsselkompetenzangebot der Universität Göttingen, sofern die dort genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllt und soweit sie noch nicht im vorhergehenden Studiengang eingebracht worden sind:
b. Das Einbringen von Modulen nach Buchstabe a Buchstaben ac. bis ae. ist auf zusammen höchstens 10 C begrenzt; Module nach Buchstabe a Buchstaben ae. werden nur bis zu insgesamt höchstens 7 C berücksichtigt; eine anteilige Berücksichtigung von Modulen erfolgt nicht; ein Modul, mit dem die Höchstsumme von 7 C überschritten wird, kann nur als freiwillige Zusatzprüfung berücksichtigt werden. c. Im Wahlbereich können anstelle der genannten Module andere Module (Alternativmodule) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen belegt werden. Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Alternativmoduls sind: ca. ein schriftlicher Antrag der oder des Studierenden, der vor der Belegung des Alternativmoduls an die Studiendekanin oder den Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu richten ist; cb. die Zustimmung der Studiendekanin oder des Studiendekans der Fakultät oder Lehreinheit, die das Alternativmodul anbietet. Die Entscheidung über die Genehmigung des Antrags trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Diese oder dieser wird vor der Entscheidung eine Stellungnahme über die Zweckmäßigkeit des Modulersatzes von Lehrenden des Studiengangs einholen, für den die oder der Studierende eingeschrieben ist. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden; ein Rechtsanspruch der oder des antragstellenden Studierenden besteht nicht. Die Berücksichtigung eines Moduls, das bereits absolviert wurde, als Alternativmodul ist ausgeschlossen. 6. Master-Arbeit 30 CDurch die erfolgreiche Anfertigung der Masterarbeit werden 30 C erworben. |