Informationen für Studierende



Die im Masterstudium Finanzen, Rechnungswesen, Steuern in einer Regelstudienzeit von vier Semestern zu erbringenden 120 C setzen sich wie folgt zusammen:
1. Pflichtbereich Basismodule 24 C

Es sind folgende Basismodule im Umfang von insgesamt 24 C erfolgreich zu absolvieren:

  • M.WIWI-BWL.0001 Finanzwirtschaft 6 C
  • M.WIWI-BWL.0002 Rechnungslegung nach IFRS 6 C
  • M.WIWI-BWL.0003 Unternehmensbesteuerung 6 C
  • M.WIWI-BWL.0085 Finanz- und Nachhaltigkeitscontrolling 6 C


2. Spezialisierungsbereich Finanzen, Rechnungswesen, Steuern 30 C

Es sind fünf der folgenden Module im Umfang von insgesamt 30 C erfolgreich zu absolvieren:

  • M.WIWI-BWL.0004 Financial Risk Management 6 C
  • M.WIWI-BWL.0008 Derivate 6 C
  • M.WIWI-BWL.0009 Verhaltensorientiertes Controlling 6 C
  • M.WIWI-BWL.0010 Unternehmensbewertung 6 C
  • M.WIWI-BWL.0015 Besteuerung von Unternehmen unter dem Einfluss des Europarechts 6 C
  • M.WIWI-BWL.0016 Seminar M&A, Finanzierung und Besteuerung 6 C
  • M.WIWI-BWL.0018 Analysis of IFRS Financial Statements 6 C
  • M.WIWI-BWL.0020 Risk Management and Solvency 6 C
  • M.WIWI-BWL.0041 Rechnungslegung und Kapitalmarkt 6 C
  • M.WIWI-BWL.0105 International Company Taxation 6 C
  • M.WIWI-BWL.0120 Abgabenrecht 6 C
  • M.WIWI-BWL.0123 Tax Transfer Pricing 6 C
  • M.WIWI-BWL.0132 Empirische Rechnungslegungsforschung 6 C
  • M.WIWI-BWL.0133 Banking Supervision 6 C
  • M.WIWI-BWL.0160 Sustainable Governance 6 C


Für den Spezialisierungsbereich sind außerdem die in Ziffer 3. (Seminar) aufgeführten Module wählbar, soweit das Modul nicht im Bereich „Seminar“ eingebracht wird.


3. Seminar 6 C

Es ist eines der folgenden Module im Umfang von 6 C erfolgreich zu absolvieren:

  • M.WIWI-BWL.0006 Seminar in Finanzwirtschaft 6 C
  • M.WIWI-BWL.0011 Seminar in Finanz- und Nachhaltigkeitscontrolling 6 C
  • M.WIWI-BWL.0032 Seminar in Rechnungslegung u. Wirtschaftsprüfung 6 C
  • M.WIWI-BWL.0101 Stand und Methoden der empirischen Steuerforschung 6 C
  • M.WWI-BWL.0156 Seminar zur Besteuerung von Unternehmen 6 C


4. Methodenbereich 6 C

Es ist eines der folgenden Module im Umfang von 6 C erfolgreich zu absolvieren:

  • M.WIWI-QMW.0001 Generalized Regression 6 C
  • M.WIWI-QMW.0002 Advanced Statistical Inference (Likelihood & Bayes) 6 C
  • M.WIWI-QMW.0004 Econometrics I 6 C
  • M.WIWI-QMW.0005 Econometrics II 6 C
  • M.WIWI-QMW.0009 Introduction to Time Series Analysis 6 C
  • M.WIWI-QMW.0010 Multivariate Statistics 6 C
  • M.WIWI-QMW.0012 Multivariate Time Series Analysis 6 C
  • M.WIWI-QMW.0013 Applied Econometrics 6 C
  • M.WIWI-BWL.0101 Stand und Methoden der empirischen Steuerforschung 6 C
  • M.WIWI-BWL.0132 Empirische Rechnungslegungsforschung 6 C
  • M.WIWI-VWL.0001 Advanced Microeconomics 6 C
  • M.WIWI-VWL.0007 Institutionenökonomik II: Experimentelle Wirtschaftsforschung 6 C
  • M.WIWI-VWL.0054 Behavioral Game Theory 6 C


5. Wahlbereich 24 C

a. Es sind Module im Umfang von insgesamt 24 C erfolgreich zu absolvieren. Dabei kann frei aus einem oder mehreren der folgenden Angebote gewählt werden:
aa. Aus dem Modulangebot der Master-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät mit der Kennung M.WIWI, sofern die dort genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Die nach Nrn. 1. bis 4. gewählten Module sind dabei nicht belegbar.
ab. Aus folgender Liste von Modulangeboten anderer Fakultäten der Universität Göttingen, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind und das Modul weder im vorherigen noch in diesem Studiengang bereits eingebracht wurde:

  • M.Agr.0060 Produktion, Investition und Risiko in der Landwirtschaft 6 C
  • M.Agr.0092 Steuern und Taxation 6 C
  • S.RW.1131a Grundzüge des Gesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrecht) 6 C
  • S.RW.1131b Grundzüge des Kapitalgesellschaftsrechts 6 C
  • S.RW.1132 Wettbewerbsrecht (UWG) 6 C
  • S.RW.1133 Kapitalmarkt- und Börsenrecht 6 C
  • S.RW.1134 Bank- und Versicherungsaufsicht 6 C
  • S.RW.1165 Unternehmenssteuerrecht 6 C
  • S.RW.1229 Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht 6 C
  • S.RW.1235 Steuerrecht 6 C
  • B.Slav.129 Wirtschaftsrussisch (C2) 6 C


Es kann auch folgendes Modul belegt werden, wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und Lehrkapazitäten vorhanden sind. Mögliche freie Plätze zu diesem stark nachgefragten Modul können bei den jeweiligen Lehrenden erfragt werden:

  • M.Psy.504 Arbeitspsychologie 6 C


ac. Module aus dem Sprachangebot der Universität, soweit es sich um Module handelt, die ein der Niveaustufe B äquivalentes Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) vermitteln, und soweit die Module noch nicht in einem zuvor absolvierten Studiengang eingebracht wurden. Abweichend von Satz 1 ist die Berücksichtigung von Modulen zu den Sprachen Deutsch, Englisch sowie der Muttersprache der oder des Studierenden ausgeschlossen.

ad. Folgendes Modul:

  • SK.GB.02 Kommunikative Kompetenz: Gender- und Diversitykompetenz in der Kommunikation 3 C

  • ae. Module aus folgender Liste von Modulgruppen und Module aus dem zentralen Schlüsselkompetenzangebot der Universität Göttingen, sofern die dort genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllt und soweit sie noch nicht im vorhergehenden Studiengang eingebracht worden sind:

    • SK.AS.BK Module Kompetenzen der beruflichen Einmündung
    • SK.AS.FK Module Führungskompetenz
    • SK.AS.KK Module Kommunikative Kompetenzen
    • SK.AS.SK Module Sozialkompetenzen
    • SK.AS.WK Module Wissens- und Selbstkompetenzen


    b. Das Einbringen von Modulen nach Buchstabe a Buchstaben ac. bis ae. ist auf zusammen höchstens 10 C begrenzt; Module nach Buchstabe a Buchstaben ae. werden nur bis zu insgesamt höchstens 7 C berücksichtigt; eine anteilige Berücksichtigung von Modulen erfolgt nicht; ein Modul, mit dem die Höchstsumme von 7 C überschritten wird, kann nur als freiwillige Zusatzprüfung berücksichtigt werden.

    c. Im Wahlbereich können anstelle der genannten Module andere Module (Alternativmodule) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen belegt werden. Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Alternativmoduls sind:

    ca. ein schriftlicher Antrag der oder des Studierenden, der vor der Belegung des Alternativmoduls an die Studiendekanin oder den Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu richten ist;

    cb. die Zustimmung der Studiendekanin oder des Studiendekans der Fakultät oder Lehreinheit, die das Alternativmodul anbietet. Die Entscheidung über die Genehmigung des Antrags trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Diese oder dieser wird vor der Entscheidung eine Stellungnahme über die Zweckmäßigkeit des Modulersatzes von Lehrenden des Studiengangs einholen, für den die oder der Studierende eingeschrieben ist. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden; ein Rechtsanspruch der oder des antragstellenden Studierenden besteht nicht. Die Berücksichtigung eines Moduls, das bereits absolviert wurde, als Alternativmodul ist ausgeschlossen.


6. Master-Arbeit 30 C

Durch die erfolgreiche Anfertigung der Masterarbeit werden 30 C erworben.

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