Bewerbungsvoraussetzungen
Vorstudium:
- B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
- mind. 150 ECTS zum Zeitpunkt der Bewerbung
- Fachliche Einschlägigkeit:
- Sie bewerben sich mit einem abgeschlossenen philologischen oder kultur-wissenschaftlichen B.A. Studium, das einen Nachweis von wenigstens 50 C in Altorientalistik, Ägyptologie/ Koptologie, Antiken Kulturen, Arabistik/ Islamwissenschaften, Archäologie der Griechischen, Römischen und Byzantinischen Welt, Französisch/ Galloromanistik, Geschichte, Griechischer Philologie, Iranistik, Kunstgeschichte, Italienisch/ Italianistik, Kulturanthropologie/ Europäische Ethnologie, Lateinischer Philologie, Lateinischer Philologie des Mittelalters und der Neuzeit, Portugiesisch/ Lusitanistik, Slavischer Philologie, Spanisch/ Hispanistik, Turkologie oder in vergleichbaren Fachgebieten beinhaltet.
Sprachvoraussetzungen:
- Falls Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
- Weiter besitzen Sie Kenntnisse auf Niveau B1 (bzw. Äquivalent) in einer für den Mittelmeerraum relevanten Sprache:
- Akkadisch, Altgriechisch, Altkirchenslavisch, Alt- und Mittelägyptisch, Alt- und Mittelaramäisch, Alt- und Mittelhebräisch, Arabisch (Klassisches Arabisch, modernes Standardarabisch sowie moderne arabische, insbes. maghrebinische und syro-libanesisch-palästinensische Dialekte und ägyptisches Arabisch), Koptisch, Klassisches Latein und Mittellatein, Sumerisch, Ugaritisch, Albanisch, Berbersprachen, Bosnisch, Bulgarisch, Französisch, Neugriechisch, Italienisch, Judenspanisch, Katalanisch, Korsisch, Kroatisch, Kurdisch, Maltesisch, Mazedonisch, Montenegrinisch, Neuhebräisch (Ivrit), Okzitanisch, Persisch, Portugiesisch, Rumänisch, Sardisch, Serbisch, Spanisch, Syro-Aramäisch, Türkisch
- Handelt es sich um Sprachen, die durch den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erfasst werden, so muss wenigstens Niveau B1 nachgewiesen werden. Für Sprachen, die nicht durch den GER erfasst werden, müssen Leistungen im Umfang von wenigstens 20 C nachgewiesen werden, im Falle der Sprachen Mittelägyptisch, Koptisch und Kurdisch wenigstens 12 C.
- Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt durch Zeugnisse, Sprachzertifikate oder andere Nachweise ausgewiesener Leistungen in einer der genannten Sprachen.
- Die Sprachnachweise sind bei Einschreibung bis zum 30.09. gegenüber der Philosophischen Fakultät zu erbringen; die Nachweise sind Immatrikulationsvoraussetzung, eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.