Beratungsnetzwerk zur Promotion

Wenn Sie als Promovierende*r offene Fragen haben, Missverständnisse klären möchten oder im Fall von Konflikten bzw. Krisen Beratung und Unterstützung (auch zur psychosozialen und psychotherapeutischen Beratung) wünschen, suchen Sie bitte unbedingt das Gespräch. Je früher Sie handeln, umso so größer ist die Chance, dass das Problem behoben werden kann und nicht zu einem Konflikt anwächst.
Erste Ansprechperson ist stets Ihre Promotionsbetreuung. Sollte sich Ihr Anliegen dort nicht klären lassen, wenden Sie sich bitte an die Vertrauensperson der Fakultät. Sollten Bedenken aufgrund der Vertraulichkeit bestehen, können Sie sich auch an die Vertrauenspersonen der anderen beiden GGG-Fakultäten oder an die Ombudsstelle wenden. Sie können auch jede weitere Institution aus der untenstehenden Liste ansprechen.
Vorab: Alle Beratungen sind vertraulich, d.h. Sie entscheiden, welche weiteren Schritte veranlasst werden und wer im weiteren Verlauf beteiligt wird. Dies gilt insbesondere für die Beratungsgespräche mit Vertrauenspersonen, der Ombudsstelle, der Gleichstellungsbeauftragten, dem Personalrat und den anderen Beauftragten.

Ansprechpersonen zu Fragen während der Promotion:
1. Promotionsbetreuung / Erstbetreuung
Die Erstbetreuung ist die Professorin / der Professor, die*der Sie in Ihrer Arbeit begleitet und unter anderem den Arbeitsfortschritt sowie die Anerkennung von Studienleistungen und Publikationen beurteilt. Suchen Sie sich diesen zu Beginn Ihrer Promotion, bevor Sie sich um die Zulassung an der Fakultät bewerben.
Die ersten Schritte zur Promotion: https://www.uni-goettingen.de/de/472545.html

2. weitere Mitglieder in Ihrem Betreuungsausschuss / Zweit- und Drittbetreuung
Der Betreuungsausschuss dient der Unterstützung und Betreuung der Promotion über die Erstbetreuung hinaus. Je nach Promotionsordnung und Praxis wird er unterschiedlich mit der Erstbetreuung plus ein oder zwei Personen zu Beginn der Promotion besetzt. Dieser Ausschuss soll die Abhängigkeit von der Erstbetreuung verringern und gibt ergänzende Anregungen und Lösungsvorschläge.

Vertrauenspersonen der Fakultäten
Die Vertrauenspersonen auf Fakultätsebene sind ebenso wie die Ombudsstelle die ersten Ansprechpartner*innen, wenn es um gute wissenschaftliche Praxis geht. Diese beraten Sie in der Handhabung von wissenschaftlichen Standards und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Zudem können Sie sich an die Vertrauenspersonen wenden, wenn es um Probleme oder Konflikte in der Betreuung Ihrer Promotion geht, die nicht (nur) mit der Erstbetreuung oder dem Betreuungsausschuss geklärt werden können. Grundlegend sind dabei Vertraulichkeit, Fairness und Transparenz für alle Beteiligten. Anfragen um Rat werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Mitteilung an Vorgesetzte oder Betreuer*innen. Direkt zuständig ist die Vertrauensperson Ihrer eigenen Fakultät. Wenn jedoch diese Beratung nicht in Anspruch genommen werden kann, können Sie sich bei Vertrauenspersonen der jeweils anderen GGG-Fakultäten beraten lassen. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn Interessenskonflikte an der eigenen Fakultät oder die Gefährdung der Anonymität befürchtet werden. Die Vertrauenspersonen der GGG-Fakultäten sind (Stand April 2023):



Promovierendenvertretung
Die Promovierendenvertretung der Fakultät wird jährlich von den immatrikulierten Promovierenden gewählt. Konkrete Informationen zu den Wahlen der Promovierendenvertretung werden auf der Webseite der Abteilung Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung veröffentlicht. Die Promovierendenvertretung ist Ansprechpartnerin für alle Promovierenden, berät über Fragen zur Promotion und vertritt die Promovierenden im Fakultätsrat, Vorstand der GGG, Senat und anderen Gremien.

Studiendekanat
Die Studiendekanin oder der Studiendekan ist verantwortlich für die Sicherstellung des Lehrangebots und der Studienberatung sowie für die Durchführung der Prüfungen. Sie oder er wirkt darauf hin, dass alle Mitglieder und Angehörigen der Fakultät die ihnen obliegenden Aufgaben in der Lehre und bei Prüfungen erfüllen. (§45 NHG) Der Studiendekan hat im Falle der Promotion folgende Aufgaben:

  • Zulassung zur Promotion
  • Bestellung der Mitglieder des Betreuungsausschusses
  • kann ggf. den Betreuungsausschuss ändern
  • Prüfung der erlangten Credits im Promotionsstudium
  • Zulassung zur Disputation
  • Prüfung des Revisionsscheins / der Veröffentlichung
  • Verleihung des Doktortitels.
  • Sicherstellung der Promotionsordnung


Informationen zu den Studiendekanaten finden Sie online:



Dekanat
„Das Dekanat leitet die Fakultät. […] Das Dekanat setzt die Entscheidungen des Fakultätsrats um und ist ihm verantwortlich. […] Dem Dekanat gehören die Dekanin oder der Dekan, mindestens eine Studiendekanin oder ein Studiendekan und, soweit die Grundordnung dies vorsieht, weitere Mitglieder an.“ (§43 NHG)=Das Dekanat hat im Falle der Promotion folgende Aufgaben:

  • Sicherstellung der Abläufe in der Fakultät (inkl. Promotionsordnung)
  • Finanzmittel (inkl. Fördermittel für die Promotion)
  • Personalausstattung (inkl. Fragen zur Arbeitsbelastung, Schutz der Qualifikationszeit)


Informationen zu den Dekanaten finden Sie online:



Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken auf die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Die zentrale Gleichstellungsbeauftrage (Dr. Doris Hayn) wirkt auf gesamtuniversitärer, die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten tun dies in Ihren jeweiligen Fakultäten und Einrichtungen. Gleichstellungsbeauftrage sind nicht an fachliche Aufträge oder Weisungen gebunden.
Sie bieten Beratung und Unterstützung bei sexualisierten Übergriffen und Belästigung sowie bei Diskriminierung aufgrund von Geschlecht.
Gleichstellungsbeauftragte sind in einer Vielzahl von Gremien, Sitzungen, Arbeitsgruppen und mehr aktiv und können als Gesprächspartner*innen dienen, um Lösungswege und Optionen zu erörtern.
Der Ausgangspunkt jeder Beratung ist die direkte Unterstützung der Person in ihrer jeweiligen Situation.
Die Beratung ist vertraulich und auf Wunsch anonym.
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte oder die Gleichstellungsbeauftragten der GGG-Fakultäten erreichen Sie hier (Stand April 2023):



Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis
Die Ombudsstelle ist eine Beratungseinrichtung, die unabhängig und fakultätsübergreifend allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität bei Fragen rund um die gute wissenschaftliche Praxis zur Verfügung steht. Die Ombudsstelle wird von Dr. Katharina Beier geleitet.
Die Beratung im Rahmen der Ombudsstelle ist strikt vertraulich. Neben präventiven Fragen zur konkreten Umsetzung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis berät die Omnbudsstelle auch bei GWP-bezogenen Konflikten (z. B. Datennutzung, Autorschaft etc.).
Auf Wunsch der ratsuchenden Person stellt die Ombudsstelle den Kontakt zu einer Ombudsperson her. Im Gespräch mit der Ombudsperson kann eruiert werden, ob das Anliegen im Rahmen einer Beratung geklärt werden kann oder ob – weil der Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten besteht – eine Untersuchung durch die drei (zum Ombudsgremium zusammengeschlossenen) Ombudspersonen erfolgen soll. Die Entscheidung darüber liegt allein bei der ratsuchenden Person. Ohne Zustimmung der ratsuchenden Person leiten weder die Ombudsstelle noch die Ombudspersonen Schritte ein.
Die Ombudsstelle hat 2022 ein kurzes Informationsblatt speziell für Promovierende herausgebracht.

Weitere Informationen der GGG zur Sicherung der guten wiss. Praxis finden Sie auch online.


Weitere Beratungsangebote – auch sortiert nach Thema – finden Sie in der rechten Spalte.