Anmeldeverfahren

Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt in der Regel über die in der Kursbeschreibung genannte E-Mail-Adresse.
Bitte teilen Sie uns mit, zu welcher Graduiertenschule bzw. zu welchem Programm Sie gehören.

Bitte beachten Sie etwaige Anmeldefristen.

Vergabe der Kursplätze
Die Teilnahme an den Kursen steht allen Promovierenden offen. Bei der Anmeldung werden zuerst die Mitglieder der jeweiligen Veranstalterin berücksichtigt. Die Annahme in den Kurs orientiert sich an der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungseingänge ("First come, first serve"). Alle anderen Interessierten werden auf einer Warteliste gesammelt. Freie Plätze werden nach Ablauf einer Frist (GSGG; in der Regel drei Wochen vor Kursbeginn) bzw. zwei Wochen vor Kursbeginn (GGG) entsprechend der Warteliste vergeben.
Die Angebote des Transfer & Start Up Hub richten sich gleichermaßen an alle Promovierenden sowie Lehreinsteiger*innen richten. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Graduiertenschule ist daher nicht entscheidend.

Kinderbetreuung
Die Vereinbarkeit von Familie und Qualifizierung wird von den Graduiertenschulen unter anderem durch die Förderung von Kinderbetreuung in Zusammenarbeit mit dem FamilienService unterstützt. Bitte fragen Sie die Veranstalterin des Kurses nach Möglichkeiten, die Betreuung Ihrer Kinder zu unterstützen, damit Sie am Kurs teilnehmen können.


Verbindlichkeit

Alle Kursanmeldungen gelten ab vier Wochen vor Kursbeginn als verbindlich.

Der finanzielle und auch organisatorische Aufwand zur Planung und Durchführung der Kurse ist sehr groß. Die Veranstalterinnen müssen diesen Aufwand und die Ausgaben gegenüber ihren Mittelgebern rechtfertigen und vertreten können. Das Kursangebot ist daher nur zu halten, wenn auch von Ihrer Seite eine Verbindlichkeit besteht, so dass wir mit den angemeldeten Teilnehmern und Teilnehmerinnen rechnen können.

Ihre Anmeldung ist daher ab vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung verbindlich. Bis dahin frei gebliebene Plätze werden an Interessierte von der Warteliste vergeben. Eine Absage Ihrer Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt können wir nur noch im Krankheitsfall (mit Nachweis) oder bei schwerwiegenden anderen Gründen (nach Rücksprache mit der veranstaltenden Graduiertenschule) akzeptieren. Nehmen Sie ohne einen solchen Grund nicht an einem Kurs teil, zu dem Sie sich verbindlich angemeldet haben, müssen wir Sie für ein Jahr von der Teilnahme an weiteren Kursen ausschließen.

Planen Sie die Teilnahme fest in Ihren allgemeinen Zeitplan ein. Informieren Sie ggf. auch Ihre*n Vorgesetzte*n, um Terminkollisionen durch kurzfristige Dienstverpflichtungen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie: Sie benötigen kein Einverständnis von Betreuenden oder Vorgesetzen für die Teilnahme und sind nicht verpflichtet, über Kursinhalte Auskunft zu geben. Bei Fragen hierzu können Sie sich gern vertraulich an uns wenden.