Masterarbeiten


Masterarbeit im Studiengang „Master of Education“

Bitte beachten Sie, dass für die Masterarbeit im fakultätsübergreifenden Studiengang „Master of Education“ (M.Ed.) das Prüfungsamt der Sozialwissenschaftlichen Fakultät zuständig ist.

• Ordnungen für den Master of Education

• Formulare und Merkblätter des Prüfungsamts der Sozialwissenschaftlichen Fakultät

• Fach Ev. Religion: Prüfungsberechtigte Betreuer/innen


Masterarbeit im Studiengang „Intercultural Theology“

Für die Zulassung zur Masterarbeit müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 72 C bestanden sein.

Das vorläufige Arbeitsthema der Masterarbeit ist mit dem bzw. der vorzuschlagenden Erstbetreuenden zu vereinbaren und mit einer Bestätigung des bzw. der vorzuschlagenden Zweitbetreuenden der Prüfungskommission vorzulegen. Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt durch die Prüfungskommission.

Nähere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnung.