Berufsbild

Das Studium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre an der Universität Göttingen bereitet in erster Linie auf eine Tätigkeit im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe vor. Darüber hinaus bieten sich aber auch Einsatzmöglichkeiten in den Finanz- und Steuerabteilungen, dem Rechnungswesen oder dem Bereich Controlling bei Industrieunternehmen, Banken und Versicherungen.

Zu den steuerberatenden Berufen zählen Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer. Die Betätigungsfelder der Berufsgruppen sind zum Teil eng miteinander verknüpft, zumal ein Wirtschaftsprüfer neben seiner Funktion als Abschlussprüfer auch steuerberatend tätig sein kann. Wirtschaftprüfer, vereidigte Buchprüfer und/oder Steuerberater üben einen freien Beruf aus. Sie können selbstständig oder im Angestelltenverhältnis bei Sozietäten oder WP/StB-Gesellschaften tätig sein. Derzeit gibt es in der Bundesrepublik etwa 89.418 (Stand 2021) Steuerberater und etwa 14.650 (Stand 2021) Wirtschaftsprüfer.

Ein Absolvent der Hochschule darf nach Abschluss des Studiums nicht gleich als Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater arbeiten, sondern muss erst die entsprechenden Berufsexamina ablegen. Absolventen einer Universität oder Fachhochschule mit wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichem Studium oder eines Studiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung können bei einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens acht Semestern (Master-Studium, Diplom-Studium) nach zwei oder bei, einer Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern (Bachelor-Studium) nach drei Jahren hauptberuflicher, praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens die Prüfung zum Steuerberater ablegen. Die Frist verlängert sich auf zehn Jahre, bei erfolgreich abgelegter Prüfung zum Steuerfachwirt oder zum geprüften Bilanzbuchhalter auf sieben Jahre, wenn der Anwärter keinen Hochschulabschluss besitzt. Nach einer Prüfungstätigkeit von insgesamt drei Jahren nach Beendigung der abgeschlossenen Hochschulausbildung (bei einer Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern vier Jahre) kann das Examen zum Wirtschaftsprüfer in jedem Fall abgelegt werden. Hier sind daneben die weiteren Zulassungsvoraussetzungen der Wirtschaftsprüferordnung zu beachten. Die Reihenfolge der Prüfungen (erst StB, dann WP) ist nicht zwingend; sie ist allerdings die Regel, da Steuerberater ein verkürztes Wirtschaftsprüferexamen ablegen können. Eine Prüfung als vereidigter Buchprüfer ist seit dem 01. Januar 2007 nicht mehr möglich.

Steuerberater müssen das Examen zum Wirtschaftsprüfer nicht unbedingt ablegen; die Steuerberatung stellt eine eigenständige freiberufliche Tätigkeit dar. Für einen Steuerberater, der die Selbständigkeit anstrebt, kann sich aber faktisch die Verpflichtung ergeben, das Examen zum Wirtschaftprüfer abzulegen, da sonst Mandanten, die neben der Steuerberatung auch Prüfungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, nicht gewonnen werden können.

Lange Zeit lag der Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerberaters vornehmlich auf der Steuerdeklaration und den Buchführungsarbeiten. Die zunehmende Automatisierung dieses traditionellen Arbeitsbereiches macht es jedoch notwendig, für die Zukunft neue Aufgabenfelder zu erschließen. Möglichkeiten hierfür eröffnen sich insbesondere im Bereich einer umfassenden betrieblichen Steuerplanung und Steuerberatung. Diesen Entwicklungstendenzen wird von der Bundessteuerberaterkammer Rechnung getragen: im Rahmen der Veröffentlichung eines Anforderungsprofils für Steuerberater, welches Empfehlungen zur theoretischen und praktischen Grundausbildung beinhaltet, wird die Notwendigkeit eines breiten Wissens auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Steuerrechts und der Betriebswirtschaftslehre ausdrücklich betont.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs und dem daraus resultierenden hohen Bedarf an Expertise und Beratung hat die Bundessteuerberaterkammer im März 2007 die Fachberaterordnung beschlossen. Diese ist mit der Genehmigung des Bundesministeriums der Finanzen am 1. August 2007 in Kraft getreten. Steuerberater mit einschlägiger Berufspraxis können die Fachberaterbezeichnung bei Vorliegen der Voraussetzungen bei ihrer Steuerberaterkammer beantragen und damit den hohen Grad der Spezialisierung durch die Fachberatertitel Fachberater für Internationales Steuerrecht und Fachberater für Zölle und Verbrauchssteuern werbewirksam zum Ausdruck bringen.

Wegen der vielfältigen und sich zukünftig durch neue Gesetze noch erweiternden Beratungs- und Prüfungsaufgaben sind die Chancen in den Berufen des Steuerwesens im Allgemeinen als günstig einzuschätzen. Allerdings ist nicht zu verkennen, dass immer mehr Bewerber aus außeruniversitären Studiengängen (FH, BA, Finanzhochschule etc.) in den Berufstand drängen. Trotz dieses zunehmenden Wettbewerbs sind die Anstellungs- und Berufsaussichten für junge Absolventinnen und Absolventen universitärer Studiengänge nach wie vor sehr gut.