Die Abteilung für deutsche und internationale Besteuerung leistet die Ausbildung im Fachgebiet „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ für die Studierenden der Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik sowie der betriebswirtschaftlichen Masterstudiengänge, der Masterstudiengänge Steuerlehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik.
Gegenstand der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sind die Probleme, die aus dem Tatbestand der Besteuerung für das Wirtschaften in Unternehmen entstehen. Sie soll die Vorgänge in Unternehmen aus einer steuerlichen Perspektive beurteilen sowie die Wirkungen herausarbeiten, die auf Grund der Besteuerung mit der Realisation unternehmerischer Handlungsalternativen verbunden sind. Auf dieser Grundlage lassen sich Entscheidungs- und Verhaltensregeln entwickeln, durch die eine Optimierung der betrieblichen Steuerbelastung angestrebt werden kann. Des Weiteren kann aus einer einzelwirtschaftlichen Sicht beurteilt werden, inwieweit die Zielsetzungen der Wirtschafts- und Steuerpolitik durch eine gegebene Steuerrechtsgestaltung erreicht werden können.