Promovierendenvertretung

Herzlich Willkommen bei der Promovierendenvertretung

Die Promovierendenvertretung (PromV) wird durch die von der Georg-August-Universität Göttingen angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden gewählt. Die Wahl der Mitglieder findet jährlich im Sommersemester untergliedert nach Fakultäten statt. Konkrete Informationen zu den Wahlen der Promovierendenvertretung werden auf der Website der Abteilung Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung veröffentlicht.


Die Aufgaben und Organisation der Promovierendenvertretung ergeben sich maßgeblich aus drei Ordnungen bzw. Rechtstexten:

  • §9 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz):

    (4) 1Die angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden wählen die Mitglieder einer Promovierendenvertretung. 2Das Nähere zur Wahl der Promovierendenvertretung regelt die Hochschule in einer Ordnung.3Die Promovierendenvertretung berät über die die Doktorandinnen und Doktoranden betreffenden Fragen und gibt hierzu gegenüber den Organen der Hochschule Empfehlungen ab. 4Der Fakultätsrat hat der Promovierendenvertretung Gelegenheit zu geben, zu Entwürfen von Promotionsordnungen Stellung zu nehmen. 5Ein Mitglied der Promovierendenvertretung nimmt in der Regel an den Sitzungen des Senats und des Fakultätsrats beratend teil.

  • §19 GO (Grundordnung der Georg-August-Universität Göttingen):

    1Die Promovierendenvertretung berät über die die Doktorandinnen und Doktoranden betreffenden Fragen und gibt hierzu gegenüber den Organen der Hochschule Empfehlungen ab. 2Das Nähere regelt eine Ordnung, insbesondere Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben.3Die Belange der Medizinischen Fakultät sind dabei angemessen zu berücksichtigen.

  • Ordnung der Promovierendenvertretung (PromV-O) .

Weitere Rechtstexte der Universität können hier gefunden werden.