Förderungen aus Gleichstellungs-mitteln




Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät fördert die Familienfreundlichkeit und unterstützt daher die Forschungstätigkeit von Wissenschaftler*innen durch Zuschüsse aus den Gleichstellungsmitteln der Fakultät.



Auf Antrag kann bei der Fakultät ein Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Kind (ergänzend zur Förderung des Familienservices) beantragt werden, wenn dieses auf eine Forschungs- oder Konferenzreise mitgenommen wird. Der Zuschuss soll insgesamt 1.000 Euro pro Fakultätsmitglied pro Jahr nicht überschreiten.



Darüber hinaus kann mit dem Ziel der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen (Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen) ein Zuschuss zu Dienst- und Forschungsreisen, insbesondere Auslandsreisen, beantragt werden. Über die Höhe solch eines Zuschusses wird jeweils fallbezogen durch das Dekanat im Einvernehmen mit der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten entschieden.



Die Gleichstellungsmittel der Fakultät sind begrenzt. Eine Förderung ist daher nur möglich, solange Mittel vorhanden sind.








Vier Studentinnen laufen einen Weg auf dem Campus der Universität Göttingen entlang und unterhalten sich. Sie tragen Jacken und Mäntel. Tagaufnahme.





Kontakt



Gleichstellungsbeauftragte der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:

Dorothee Konings

Platz der Göttinger Sieben 3

37073 Göttingen

Raum: Oec 2.146a



Tel. 0551 39-28807
gleichstellung@wiwi.uni-goettingen.de