Die studiengangspezifischen Prüfungsordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (außer Wirtschaftspädagogik) ermöglichen in ausgewählten Bereichen (z. B. Wahlbereich oder Studium Generale) anstelle der genannten Module auch andere Module (Alternativmodule) zu belegen (siehe auch das hier verlinkte Schaubild). Bitte informieren Sie sich in Ihrer aktuell gültigen Prüfungsordnung über die Regelungen in Ihrem Studiengang. Die entsprechenden Ordnungen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge. Um zu entscheiden, ob Sie einen Antrag auf Anerkennung eines Alternativmoduls stellen können, beachten Sie bitte die hier verlinkte Grafik. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Wirtschaftswissenschaftlichen Studienberatung ein: Bitte schicken Sie uns die Anträge und Modulbeschreibungen als ein PDF-Dokument pro Antrag per E-Mail zu. Zusätzlich zu den Anträgen benötigen wir weiterhin ihren Leistungsnachweis. Dieser wird ggf. im Original nachgefordert. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anträgen zur Anerkennung von Alternativmodulen ein längerer Prozess ist und daher dauern kann. Vor allem, wenn Sie die Anerkennung von Modulen anderer Fakultäten wünschen (nicht B.WIWI.- oder M.WIWI.-Module). Die Anerkennung bis zum Prüfungstermin kann nur gelingen, wenn der Antrag vier Wochen nach Vorlesungsbeginn gestellt wird. Bei Anträgen die danach eingehen, kann die rechtzeitige Prüfung vor dem Prüfungstermin nicht sichergestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag auf Anerkennung von Alternativmodulen nur dann stellen können, wenn Sie das Modul noch nicht absolviert haben (vgl. Allgemeine Prüfungsordnung § 13 (9)). Die Entscheidung über die Genehmigung des Antrags trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Diese oder dieser wird vor der Entscheidung eine Stellungnahme über die Zweckmäßigkeit des Modulersatzes von Lehrenden des Studiengangs einholen, für den die oder der Studierende eingeschrieben ist. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden; ein Rechtsanspruch der oder des antragstellenden Studierenden besteht nicht. 37073 Göttingen Oeconomicum, 1. Obergeschoss
Anerkennung von Alternativmodulen
Wo finde ich die Regelungen zur Beantragung eines Alternativmoduls?
Wann kann ich ein Alternativmodul beantragen?
Wie stelle ich den Antrag auf Anerkennung eines Alternativmoduls?
Wie verläuft die Antragsprüfung?
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