Promotion
Die Betreuung von Promotionsvorhaben gehört zu meinen vornehmsten Aufgaben als Hochschullehrerin. Ich möchte Interessierte deshalb ausdrücklich ermuntern, Promotionsanfragen an mich zu richten, sofern die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
1. Sie erfüllen die Promotionsvoraussetzungen der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen oder sind bereit, diese Voraussetzungen bis zur Einreichung der Dissertation zu erfüllen.
2. Sie interessieren sich für ein Forschungsgebiet, auf dem ich arbeite. Das sind das Erbrecht und das Familienrecht in dogmatischer, europäischer und historischer Perspektive, die Kulturgeschichte des römischen Rechts, die Historische Geschlechterforschung, Recht und Literatur sowie die Kodifikationsgeschichte.
3. Sie richten eine schriftliche Promotionsanfrage an mich, der ein tabellarischer Lebenslauf ebenso beiliegt wie Ablichtungen des Abiturzeugnisses und des oder der Zeugnisse der Ersten und/oder Zweiten Juristischen Prüfung(en). In der Anfrage formulieren Sie idealerweise bereits erste gedankliche Ansätze zur Wahl eines Themas und Ihrem Erkenntnisinteresse. Ein vollständiges Exposé ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
4. Sie verabreden sich mit mir zu einem persönlichen Gespräch, in dem wir auf der Basis Ihrer schriftlichen Promotionsanfrage ausloten, ob und auf welchem thematischen Feld wir ein Betreuungsverhältnis begründen können. Wenn wir eine Übereinkunft erzielen, nehme ich Sie als Doktorand oder Doktorandin an und betreue Ihr Promotionsvorhaben gerne.