Berufsbilder des Agrarjuristen
Etwa 90 Prozent der Fläche Deutschlands zählen zum ländlichen Raum. Dort lebt etwa 70% der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche (das sog. Agribusiness) erzielten 2011 in Deutschland einen Produktionswert von geschätzten 405 Milliarden Euro oder gut 8 Prozent des gesamtwirtschaftlichen Produktionswertes (Quelle: Deutscher Bauernverband, Situationsbericht 2012). Wer als Jurist im ländlichen Raum tätig sein will, muss sich mit den Besonderheiten des Agrarrechts/des ländlichen Raums auskennen. Dazu dient ein agrarrechtlicher Schwerpunkt bereits während des Studiums:
Der Volljurist mit einem agrarrechtlichen Schwerpunkt (Agrarjurist) erfüllt das Aufgabenspektrum aller typischen juristischen Berufe: Rechtsanwalt (Fachanwalt für Agrarrecht) , Richter (Landwirtschaftssenate), Notar, höherer Verwaltungsbeamter, Syndikus-Anwälte in Rechtsabteilungen mittlerer und großer landwirtschaftlicher Unternehmen sowie in Verbänden.
Das materielle Tätigkeitsfeld des Agrarjuristen wird durch den Querschnittscharakter des Agrarrechts geprägt. Es kann – je nach gewähltem Schwerpunkt - sowohl zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Arbeitsbereiche erfassen. Materielle Rechtsbereiche des Agrarrechts sind z.B.:
Im Zivilrecht
- Tierkauf, insbesondere Gewährleistungsrechte; Schadensersatz; Tierschutz
- Tierhalterhaftung
- Verkehrssicherungspflichten
- Produkthaftung
- Das landwirtschaftliche Eigentumsrecht
- Grundstücksverkehrsrecht
- Landwirtschaftliches Pachtrecht
- Beschränkt dingliche Nutzungsrechte
- Grundbuchrecht
- Mobiliarsicherheiten
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
Im Öffentlichen Recht
- Immissionsschutz
- Planungsrecht
- Bodenschutz
- Abfallrecht
- Naturschutzrecht
- Gefahrstoffrecht
- Recht der landwirtschaftlichen Betriebsmittel
- Lebensmittelrecht
- Gentechnikrecht
- Sozialrecht