Beantragung von Nachteilsausgleichen bei Prüfungen und Studienleistungen
Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zu unmittelbaren Benachteiligungen im Studium führen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit Nachteilsausgleiche geltend zu machen. Diese sollen dabei helfen, beeinträchtigende Bedingungen individuell auszugleichen.
Der Nachteilsausgleich bezieht sich auf die Form der zu erbringenden Leistung – die Qualitätsansprüche werden davon nicht berührt. Es geht also um die Änderung der Rahmenbedingungen, um allen Studierenden das Absolvieren ihres Studiums unter gleichwertigen Bedingungen zu ermöglichen.
In der rechten Spalte finden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Nachteilsausgleich". Wenn Sie einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die zuständigen Informations- und Beratungseinrichtungen der Universität Göttingen:
Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Beantwortung grundsätzlicher Fragen zu Voraussetzungen, Nachweis und Verfahren des Nachteilsausgleichs
- Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten sowie strukturellen Maßnahmen zum Abbau bestehender Barrieren.
Studien- und Prüfungsberatung in den Fakultäten
- Beratung zur Umsetzung individueller Nachteilsausgleiche entsprechend der jeweils geforderten Studien- und Prüfungsleistungen
- Absprachen mit dem Prüfungsamt und Lehrenden
- Klärungshilfe: konkrete Handlungsempfehlungen