Beispiele - Wie kann ein Nachteilsausgleich aussehen?
Bei Nachteilsausgleichen handelt es sich stets um eine bedarfsgerechte Einzelfallentscheidung. Somit können keine allgemeinverbindlichen Angaben zum Nachteilsausgleich getroffen werden. Welche Prüfungsmodalitäten hierzu geeignet sind, kann nur in Abhängigkeit von den konkreten Beeinträchtigungen und von der Art und dem Inhalt der zu erbringenden Leistung festgelegt werden. Die folgende Liste ist somit nur beispielhaft und als Ideengeberin gedacht:
- Möglichkeit, Klausuren jederzeit durch Pausen zu unterbrechen (ohne Anrechnung auf die Bearbeitungszeit),
- Durchführung der Prüfung in einem gesonderten Bearbeitungsraum,
- Ersatz einer Prüfungsform durch eine gleichwertige andere (z. B. schriftlich durch mündlich oder Arbeiten unter Aufsicht durch Hausarbeiten),
- Zeitverlängerung für Hausarbeiten, Klausuren, etc.,
- Entzerren von Prüfungsphasen,
- Nutzung von technischen Hilfsmitteln und/oder personellen Hilfen,
- Ersatz von Anwesenheitspflicht durch andere Leistungen,
- Splitten oder Verlegung von Praktikumszeiten, u. U. auch Ersatzleistungen für den entsprechenden Nachweis.
Für einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Studienleistungen aufgrund von Schwangerschaft und Erziehungs- oder Pflegeverantwortung nutzen Sie bitte das Informationsangebot des Bereichs Vereinbarkeit von Studium und Familie.