Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung
Wintersemester 2024/ 2025
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§ 44 Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
gemeinsam mit Johan Schrader
in: Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, herausgegeben von Stephan Scherer, 6. überarbeitete Auflage, C.H. Beck: München 2024.
Prof Dr. Dr. h.c. Volker Lipp und Dr. Johan Schrader haben in Zusammenarbeit § 44 des Münchener Anwaltshandbuchs Erbrecht in der 6. überarbeiteten Auflage verfasst. In ihrem Beitrag werden die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung sowie andere vorsorgliche Willensbekundungen für die ärztliche Behandlung vor dem Hintergrund aktueller Neuerungen in den Blick genommen. Neben einer ausführlichen Darstellung der inhaltlichen Anforderungen und spezieller Probleme, werden Hilfestellungen für die Praxis wie Beratungschecklisten und Formulierungshilfen an die Hand gegeben.
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Kommentierung des Internationalen Personenrechts im Münchener Kommentar zum BGB
herausgegeben von Franz Jürgen Säcker, Roland Rixecker, Hartmut Oetker, 9. Auflage, Band 12, C.H. Beck: München 2024.
2024 ist die neunte Auflage des zwölften Bands des Münchener Kommentars zum BGB erschienen. In dem Band wird neben dem Allgemeinen Teil des IPR das Kollisionsrecht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte sowie das Internationale Familien- und Erbrecht kommentiert. Die neunte Auflage beinhaltet eine umfassende Überarbeitung und Aktualisierung der Materie, indem die EU-Verordnung zum Internationalen Güterrecht (EuGüVO, EuPartVO), das deutsch-französische Abkommen über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft und das neue IPR der Fürsorgeverhältnisse kommentiert und das IPR der gleichgeschlechtlichen Ehe auf den neusten Stand gebracht wurden.
Prof Dr. Dr. h.c. Volker Lipp hat Artikel des EGBGB, das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen
(ErwSÜ) und das Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (ErwSÜAG) kommentiert.
Innerhalb des EGBGB hat Prof Dr. Dr. h.c. Volker Lipp Art. 7 EGBGB (Rechts- und Geschäftsfähigkeit) und Art. 9 EGBGB (Todeserklärung) kommentiert. In der Kommentierung des Art. 9 EGBGB wird unter anderem auf Todes- und Verschollenheitserklärungen und richterrechtliche Lebens- und Todesvermutungen eingegangen. Daneben hat Prof Dr. Dr. h.c. Volker Lipp im Rahmen des Internationalen Familienrechts Art. 15 EGBGB (Gegenseitige Vertretung von Ehegatten) kommentiert, wo insbesonders ein Vergleich der Regelungen des EGBGB mit dem deutschen Kollisionsrecht vorgenommen und das Verhältnis zum Unionsrecht und anderen internationalen Abkommen thematisiert wird. In der Kommentierung des Art. 24 EGBGB (Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft) stellt neben Erwägungen zum materiellen Recht das dazugehörige Verfahrensrecht einen Schwerpunkt dar.
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