Promotion am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
Promotionsvoraussetzungen
Die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät verlangt grundsätzlich das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit mindestens der Note "vollbefriedigend". Hiervon wird nur in wohlbegründeten Ausnahmefällen eine Befreiung bewilligt. Der Lehrstuhl macht in solchem Falle die Annahme als Doktorand/In von einem Examensergebnis im "oberen" Bereich eines "befriedigend" (mindestens 8 Pkt.) sowie vom erfolgreichen Absolvieren eines vom Lehrstuhl veranstalteten Seminars mit "gutem" Resultat (mindestens 13 Pkt.) abhängig.Die Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens zwei Semester Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen studiert haben.