Promotion am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht

Promotionsvoraussetzungen

Die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät verlangt grundsätzlich das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit mindestens der Note "vollbefriedigend". Hiervon wird nur in wohlbegründeten Ausnahmefällen eine Befreiung bewilligt. Der Lehrstuhl macht in solchem Falle die Annahme als Doktorand/In von einem Examensergebnis im "oberen" Bereich eines "befriedigend" (mindestens 8 Pkt.) sowie vom erfolgreichen Absolvieren eines vom Lehrstuhl veranstalteten Seminars mit "gutem" Resultat (mindestens 13 Pkt.) abhängig.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens zwei Semester Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen studiert haben.

  • Die eigenständige Suche nach einem Arbeitsthema ist Bestandteil der Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Selbstverständlich werden die "angedachten" Themen aber im persönlichen Gespräch auf ihre Tauglichkeit hin geprüft und ggf. modifiziert.

  • Betreut werden können nur Promotionsvorhaben, die in die Forschungsinteressen des Lehrstuhls fallen. Diese umfassen freilich das gesamte materielle und formelle Strafrecht, zudem das Medizinrecht und die Bioethik bis hin zu rechtstheoretischen und rechtsphilosophischen Fragestellungen.

  • Promotionsanfragen sollten schriftlich erfolgen, das gewählte Arbeitsthema benennen und in Form eines Exposés knapp skizzieren (s.o.), einen aussagekräftigen akademischen / beruflichen Lebenslauf, die Ergebnisse der Juristischen Staatsprüfungen sowie Nachweise zu den im Studium erworbenen Leistungsnachweisen enthalten.

  • Die Klärung des weiteren Verfahrens erfolgt im persönlichen Gespräch.


Informationen zur Promotion und die aktuelle Promotionsordnung finden Sie auf der Website des Studienbüros

Eine Übersicht über die laufenden und abgeschlossenen Promotionsvorhaben am Lehrstuhl finden Sie am Ende des Schriftenverzeichnisses