14. Deutscher Privatinsolvenztag in Göttingen
Unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens fand am 18.10.2024 der 14. Deutsche Privatinsolvenztag zum Generalthema „Privatinsolvenz zwischen heute und morgen“ im Alfred-Hessel-Saal der Paulinerkirche in Göttingen statt. Am Vormittag erfolgte eine Beschäftigung mit dem geltenden Recht und am Nachmittag mit den möglichen Rechtsänderungen. Gewohnt diskussionsfreudig erbrachte die Veranstaltung reichen Ertrag.
Eingeleitet wurde die Tagung mit einem Themenkomplex zum Pfändungsschutzkonto, welches in der Praxis immer noch zu zahlreichen Problemen führt. Außerdem wurden die jüngst generell vorgeschriebenen Gläubigerinformationssysteme diskutiert. Nach allgemeiner Ansicht in der Veranstaltung handelt es sich dabei um ein überbordendes System, welches, jedenfalls in Verbraucherinsolvenzverfahren, unnötige Kosten verursache.
Das Bindeglied zwischen beiden Veranstaltungsteilen bildete ein Bericht von Frau Referentin Martina Schwudke aus dem Insolvenzrechtsreferat des Bundesministeriums der Justiz. Sie informierte über den aktuellen Entwicklungsstand der Planungen zum Berufsrecht der Insolvenzverwalter und kündigte eine alsbaldige Veröffentlichung des entsprechenden Entwurfs an. Weiter verwies sie auf die Gespräche in Brüssel über den Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts. Schließlich ging sie noch auf die zu lösende Verstrickungsproblematik ein.
Nachmittags wurden dann Reformmöglichkeiten im Privatinsolvenzrecht behandelt, wie der Verzicht auf eine Forderungsanmeldung in masselosen Verfahren. Kaum bestritten werden können Vereinfachungswünsche und -notwendigkeiten. Einen weiteren Vorschlag bildet die zeitliche Begrenzung der Anmeldungsmöglichkeiten. Schließlich wurden noch Fragen der Sperrfristen erörtert.