Wissenschaftlicher Beirat zum Beschäftigtendatenschutz übergibt Bericht an Bundesarbeitsminister Heil
Der im Juni 2020 von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingesetzte unabhängige und interdisziplinäre Beirat zum Beschäftigtendatenschutz, zu dessen Mitgliedern u.a. Prof. Dr. Rüdiger Krause, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, berufen worden war, hat am 17. Januar 2022 den Abschlussbericht zur Fortentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes an den Bundesarbeitsminister übergeben. Die rund eineinhalbjährige Arbeit, die pandemiebedingt unter erschwerten Bedingungen stattfand, ist in eine Reihe von Thesen und Empfehlungen eingemündet, die als Grundlage für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regelung des Beschäftigtendatenschutzes in dieser Legislaturperiode dienen sollen. Der Abschlussbericht ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar.