Sprachprüfungen im Studiengang Magister Theologiae
Für den Studiengang Magister Theologiae werden das Latinum, das Graecum und das Hebraicum oder Hochschulzeugnisse, die jeweils einen gleichwertigen Sprachkompetenzerwerb bescheinigen, benötigt. Offiziell gehören die Sprachprüfungen schon zu den Immatrikulationsvoraussetzungen; dies ändert jedoch nichts daran, dass sie in den ersten Studiensemestern nachgeholt werden können.
Die meisten Studierenden erlernen die (bzw. einige der) alten Sprachen erst zu Beginn ihres Studiums. Sowohl in der Vorlesungszeit als auch in den sog. Semesterferien werden zu diesem Zweck regelmäßig Sprachkurse und -prüfungen angeboten. Diese gehören zu den vier folgenden Modulen, die im Modulverzeichnis für den Studiengang Magister Theologiae detailliert beschrieben sind:
Mag.Theol.001: Biblisches Hebräisch
Hebräischkurs mit Lektüre- und Klausurenkurs;
Prüfung im Umfang des Hebraicums
Mag.Theol.002: Altgriechisch
Kurs Griechisch I und (darauf aufbauend) Kurs Griechisch II;
Prüfung im Umfang des Graecums
Mag.Theol.003: Latein I
Kurs Latein I
(mit der in erster Linie für Lehramtsstudierende relevanten Möglichkeit, eine Prüfung im Umfang des Kleinen Latinums zu absolvieren)
Mag.Theol.004: Latein II
Kurs Latein II (Zugangsvoraussetzung: Latein I);
Prüfung im Umfang des Latinums
Wer z.B. das Latinum und/oder das Graecum schon in der Schule erworben hat, findet einen entsprechenden Vermerk auf seinem Abiturzeugnis und braucht die jeweilige(n) Prüfung(en) natürlich nicht zu wiederholen. Die oben genannten Modulprüfungen erübrigen sich außerdem dann, wenn die erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Abiturergänzungsprüfungen (Latinum, Graecum bzw. Hebraicum) nachgewiesen wird.