Sommersemester 2022
Vorlesung Bau- und Polizeirecht
Mi. 8.30 - 10.00 Uhr und 12 - 14 Uhr
Vorlesung Niedersächsisches Staats- und Kommunalrecht
Do. 14 - 16 Uhr
Seminar zum Klima(schutz)recht
Wie kann es gelingen, das im Übereinkommen von Paris verankerte 1,5–2° C-Ziel zu erreichen, welches das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss im Frühjahr 2021 als zulässige und maßgebliche gesetzliche Konkretisierung des Klimaschutzgebots des Art. 20a GG eingeordnet hat? Der auch vom Bundesverfassungsgericht angewendete Budgetansatz ist ein erster Schritt zur Operationalisierung allgemeiner Klimaschutzvorgaben. Um Treibhausgasemissionen tatsächlich einzusparen, bedarf es jedoch noch zahlreicher Maßnahmen auf den verschiedenen Rechtsebenen und in zahlreichen Politikbereichen. Daneben treten sogenannte Anpassungsmaßnahmen zur Abmilderung der negativen Folgen des Klimawandels.
Das Seminar möchte sich dem Klima(schutz)recht als einem neu entstehenden Querschnittsrechtsgebiet im Mehrebenensystem widmen. Neben Maßnahmen auf EU- und Bundesebene sollen auch die Landes- und die kommunale Ebene in den Blick genommen werden. So ist in Niedersachsen der Klimaschutz auch verfassungsrechtlich verankert. Seit Ende 2020 gibt es ein Niedersächsisches Klimagesetz, das aktuell Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde junger Menschen vor dem Bundesverfassungsgericht ist. Auf kommunaler Ebene können Belange des Klimaschutzes etwa Eingang in die Bauleitplanung finden. Staatliche Maßnahmen zum Klimaschutz werfen für die von ihnen Belasteten aber z.B. auch die Frage nach staatlicher Kompensation auf.
Das Seminar richtet sich an Teilnehmer*innen der Schwerpunktbereiche 5 und 9.
Die Seminarplätze wurden bereits vergeben.