Kolloquium: Berühmte Rechtsfälle: "Klassiker" des Zivilrechts, Prof. Dr. Kroppenberg (2 SWS)
"A decision a day keeps the doctor away!" - Richterinnen und Rechtsanwälte müssen Gerichtsentscheidungen nicht nur gut kennen, sondern auch lege artis damit umgehen können. Das Kolloquium richtete sich an Studierende der Rechtswissenschaft in mittleren und fortgeschrittenen Fachsemestern, die sich für Grundlagenfragen des Rechts und für dogmatische Fragestellungen gleichermaßen interessieren.
Die Veranstaltung nimmt in diesem Semester "Klassiker" zivilrechtlicher Entscheidungen aus der Spruchpraxis des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in den Blick. Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats in seinem Gutachten zu den "Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland" (http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2558-12.pdf; s. dazu auch die Beiträge in JZ 2013, 693-714) werden in den Entscheidungsbesprechungen Grundlagenfragen und dogmatische Fragestellungen miteinander verknüpft und die Methodenkompetenz geschult.
Ergebnisse der Evaluation
Vorlesung: Römisches Recht I: Rechtsgeschichte der Antike, Prof. Dr. Kroppenberg (2 SWS)
Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Recht der Römischen Antike von den frühesten Anfängen bis zum Gesetzgebungswerk Justinians im 6. Jahrhundert. Sie ist nach Sachthemen gegliedert, denen je eine Stunde gewidmet ist: Wie sah die römische familia aus, welche rechtlichen Fragen waren für sie von Bedeutung? Welche Rolle spielten die Sklaven, welchem Recht unterstanden sie? Was kann man sich unter römischem "Wirtschaftsrecht" vorstellen? Wie stand es mit Kriminalität und Strafrecht? Gab es eine römische "Verfassung"? Wer waren die Akteure des römischen Rechts? Diese und weitere Fragen werden anhand ausgewählter Rechtsfälle besprochen. Rekonstruiert wird das Bild einer Gesellschaft, die wie keine andere auf die organisatorische und symbolische Kraft von Recht setzte. In der Auseinandersetzung mit der historischen Rechtsordnung Roms werden wir uns folgenden Fragen zuwenden: In welchen Punkten stehen wir in der römischen Rechtstradition? Wie hat das römische Recht unsere Vorstellungen von Recht geprägt? Wo und warum gibt es Abweichungen?
Ergebnisse der Evaluation
Seminar: "Pionierinnen: Juristinnen in Deutschland, 1880-2000", Prof. Dr. Kroppenberg (3 SWS)
Im 19. und 20. Jh. waren Frauen über lange Zeit kollektiv vom Rechtsstudium und von den Rechtsberufen ausgeschlossen. Ausgehend von diesem Befund widmete sich das Seminar folgenden Fragen:
Welche gesellschaftlichen Themen und rechtlichen Anliegen bewegten die ersten Juristinnen? Welche Möglichkeiten gab es für sie, zu juristischer Bildung und Ausbildung zu kommen? Was waren ihr familiärer Hintergrund, ihre soziale Herkunft, Motivation, Religionszugehörigkeit, Vorbildung, ihr Alter, ihre geographische Herkunft, welche Universitäten wählten sie, und wie gestaltete sich ihr Studienalltag an den Rechtsfakultäten? Auf welchen juristischen Feldern arbeiteten und forschten sie?
Ergebnisse der Evalutaion
Kolloquium: Einführung in das schweizerische Recht, Dr. Nikolaus Linder (2 SWS)
Das Kolloquium vermittelt einen Einblick in das geltende Recht der Schweiz auf historisch-systematischer Grundlage. Jede der einzelnen Stunden ist einem thematischen Schwerpunkt gewidmet. Beginnend mit der Verfassungsgeschichte der Schweiz bis 1798/1848 widmet sich die Veranstaltung dem Bundesstaatsrecht, dem materiellen und formellen Zivil- und Strafrecht sowie dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Kantone. Hinzu kommen Querschnittmaterien wie direkte Demokratie, Mehrsprachigkeit und Föderalismus sowie Aspekte des Wirtschafts-, Steuer- und Ausländerrechts der Schweiz in ihrem Verhältnis zu Europa. Ziel ist es, den ZuhörerInnen die Besonderheiten der Rechtslandschaft Schweiz näher zu bringen und sie in die Eigenheiten und die Geschichte ihrer Institutionen einzuführen.
Kolloquium: Einführung in das Recht für Studierende im Erasmus-Programm, Dr. Nikolaus Linder (2 SWS)
Thema der Lehrveranstaltung sind Besonderheiten von Recht und Rechtsstudium in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern:
Traditionen, Konzepte, Begrifflichkeiten und Institutionen des deutschen Rechts in transnationaler Perspektive. Ziel ist es, Besonderheiten des hiesigen Rechts zu verstehen, das Verständnis von Recht als transnationalem Phänomen zu fördern und sich der Bedeutung von dessen kultureller Dimension zu vergewissern. Die Veranstaltung wendet sich an Rechtsstudierende aus dem Ausland, die im Rahmen des Erasmus-Programms an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft studieren.
430562, Begleitkolleg zur Ergänzung des Grundkurses II im Bürgerlichen Recht(Gruppe 15), Konrad Osthold
430636, Begleitkolleg zur Ergänzung des Grundkurses II im Bürgerlichen Recht (Gruppe 21), Semra Sagir