Härtefallantrag/ Nachteilsausgleich bei Bewerbungen
Um entscheiden zu können, ob bei einer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang ein Sonderantrag sinnvoll und möglich ist, sollten Sie sich einen genauen Überblick über die Verfahren der Studienplatzvergabe verschaffen. Wer einen Sonderantrag stellen will, sollte im Vorfeld die Beratungsangebote nutzen.
Der so genannte Härtefallantrag ist ein Sonderantrag zum eigentlichen Bewerbungsantrag. Die Plätze der Härtefallquote werden auf Antrag an Bewerber*innen vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; d.h. wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester nicht zumutbar ist. Abgeschlossene Ereignisse, die in der Vergangenheit liegen, können für den Antrag nicht berücksichtigt werden.
Grundständige Studiengänge
In grundständigen Studiengängen werden bis zu zwei Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgehalten.
- Dialogorientiertes Serviceverfahren und Medizin/Zahnmedizin: Bitte wenden Sie sich für Fragen an den Bewerbersupport von hochschulstart.
Beachten Sie bitte auch die FAQ zu den neuen Vergaberegeln bei hochschulstart ab 2020 - Fokus Studienbewerbung mit Behinderung, von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks über die Berücksichtigung behinderungsbezogener Belange von Studienbewerber*innen. - Bachelor/Staatsexamen: Wenn Sie erwägen, einen Härtefallantrag zu stellen, empfehlen wir Ihnen sich möglichst frühzeitig an die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu wenden.
Master
Härtefallregelungen beim Übergang in den Master sind in Höhe von bis zu drei Prozent in den Studiengängen Psychologie (M.Sc.) und Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.) vorgesehen.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens der Master-Studiengänge sind zudem Nachteilsausgleiche möglich. Wenn Bewerber*innen durch das Auswahlverfahren gegenüber anderen Bewerber*innen benachteiligt sind, ist auf Antrag ein geeigneter Nachteilsausgleich durch die Auswahlkommission zu gewähren. Diese Regelungen können Sie jeweils der Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen und die Zulassung des Studienganges entnehmen können (Suchen Sie dafür das gewünschte Fach auf der A-Z-Liste aus und gehen Sie auf den Link "Ordnungen").
Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen und den Zulassungsmodalitäten der Master-Studiengänge beantworten die jeweiligen Ansprechpersonen. Die Kontaktdaten können Sie ebenfalls der A-Z Liste entnehmen.