Frequently Asked Questions
Braucht man zwingend einen Teampartner?
Ja und nein. An der schriftlichen Phase können Sie auch allein teilnehmen. Für die mündlichen Verhandlungen brauchen Sie dann aber eine*n Teampartner*in.
Zählt der Moot genauso wie eine normale Hausarbeit?
Ja. Der Moot (genauer: die Klageschrift bzw. die Klageerwiderung) werden als Hausarbeit im Bürgerlichen Recht i.S.d. § 15 S. 1 Nr. 1 ZwPrO gewertet. Sie können die Moot-Hausarbeit also auch in die Fortgeschrittenenübung "hochziehen". Ich würde Ihnen aber empfehlen, im Rahmen der Fortgeschrittenenübung eine Hausarbeit im Zivilrecht anzufertigen - unabhängig davon ob sie im Rahmen der Zwischenprüfung die herkömmliche Hausarbeit schreiben oder die Moot-Hausarbeit. Mit jeder Hausarbeit ist ein ganz erheblicher zusätzlicher Lerneffekt verbunden, auch und gerade im doch recht komplexen Zivilrecht. Spätestens im Examen werden Sie es sich selbst danken!
Muss man an den mündlichen Verhandlungen teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Als Hausarbeit i.S.d. Zwischenprüfung genügt die Anfertigung des Schriftsatzes. Wer an der mündlichen Verhandlung teilnimmt und die erste Runde übersteht, erhält einen Schlüsselqualifikationsschein - und gewinnt vor allem eine Menge Erfahrung im mündlichen Vortragen!
In welchem Rechtsgebiet spielt der Moot?
Der Moot gilt als Zwischenprüfungshausarbeit im Bürgerlichen Recht. Dementsprechend behandelt der Moot Rechtsfragen aus dem Grundkurs Zivilrecht (I und II), also dieselben Themenbereiche, die auch Gegenstand einer „normalen“ Hausarbeit sein können.
Findet der Moot auf Deutsch oder auf Englisch statt?
Auf Deutsch.
Wie meldet man sich bei FlexNow an?
Letztlich (fast) genauso wie für die herkömmliche Hausarbeit: "Jura - Zwischenprüfung" --- "Hausarbeiten – Wahlpflichtblock II" --- "S.RW.9113HA: Zwischenprüfungshausarbeit im Bürgerlichen Recht". Diesen Eintrag anklicken, dann herunterscrollen und „Prüfung: Georg-August-Moot – schriftliche Leistung […]“ auswählen, Prof. Dr. Bach als Prüfer auswählen und dann die Prüfung in den Warenkorb legen.
Woher weiß man, wie eine Klageschrift bzw. -erwiderung aussehen muss?
Die Teilnahme am Moot ist für alle Teilnehmer ein Sprung ins kalte Wasser. Weder das parteiische Argumentieren ist bis dato im Studium gelehrt (geschweige denn: geübt) worden, noch sind die Formalia bekannt, die bei Klageschrift und -erwiderung eingehalten werden müssen (oder zumindest üblicherweise eingehalten werden). Aus diesem Grund finden finden Sie bei den Materialien es ein Merkblatt , das sowohl Aufbaumuster als auch entsprechende Erläuterungen enthält. Außerdem können Sie sich die beiden Gewinnerschriftsätze des letzten Jahres zum Vorbild nehmen. Wichtig: Bei der Bewertung führt die Einhaltung der Formalia zu einem Bonus, die Nichteinhaltung wird jedoch nicht negativ berücksichtigt.
Nach welchen Kriterien werden die Schriftsätze bewertet?
Bei der Bewertung werden sowohl inhaltliche als auch stilistische Aspekte berücksichtigt. Wichtig: Wie im echten Leben kann es vorkommen, dass der Fall für den Kläger günstiger liegt als für den Beklagten – oder umgekehrt. Für die Bewertung der Schriftsätze kommt es darauf selbstverständlich nicht an. Bewertet wird, was der oder die Einzelne aus den gegebenen Möglichkeiten gemacht hat. Es wird sichergestellt, dass der „leichtere“ Schriftsatz nicht besser (aber natürlich auch nicht schlechter) bewertet wird als der „schwerere“.
Muss sich die Klageerwiderung inhaltlich auf die Klageschrift des Teampartners beziehen?
Eine so verfasste Klageerwiderung ist natürlich besonders realitätsnah. Ausführungen in der Klageerwiderung, die einen inhaltlichen Bezug zur Klageschrift des Teampartners aufweisen, weil sie dessen Argumente aufgreifen und entkräften, können deshalb in der Bewertung besonders positiv berücksichtigt werden. Ausdrücklich verlangt wird das im Rahmen des Moots aber nicht. Es führt also nicht etwa zu einem Punktabzug, wenn die Klageerwiderung nicht konkret Bezug auf die „zugehörige“ Klageschrift nimmt, sondern nur generell (potentielle) Gegenargumente aufgreift und entkräftet.
Darf ich als Kläger auch mit dem Inhalt aus den Anlagen des Beklagten argumentieren und umgekehrt?
Selbstverständlich darf jede Seite alle in der Akte angeführten Analgen in Ihrem Schriftsatz verwerten und aus allen Anlagen (eigene) Argumente ziehen. Bitte behalten Sie die ursprüngliche Bezeichnung der Anlagen (also K1, K2, … bzw. B1, B2, …) dennoch bei.
Dürfen Quellen zu tatsächlichen Aspekten des Falles herangezogen werden ?
Ja, sehr gerne! Aber denken Sie daran, dass Sie die Parteien nur fiktiv vertreten, und sehen Sie dementsprechend bitte von einer Kontaktaufnahme ab!
Sollen die Anhänge zusammen mit dem Schriftsatz abgegeben werden?
In der Praxis würden alle Dokumente, auf die im Schriftsatz Bezug genommen wird, selbstverständlich an den Schriftsatz angehängt werden. Für den Moot hängen sie bitte nur solche Dokumente an, die nicht öffentlich zugänglich sind - und auch diese bitte nur in angemessenem Umfang. Bei Dokumenten, die im Internet frei verfügbar sind, genügt die Angabe der URL (und am besten deren Verlinkung). Text aus Büchern müssen nicht als Ahang angefügt werden.
Ist ein Literaturverzeichnis erforderlich?
In der Tat ist ein Literaturverzeichnis in der Praxis unüblich; die Literaturnachweise werden bereits im Text vollständig angegeben. Für den Moot können Sie das auch so machen. Sie können aber auch gerne im Text eine Kurzform wählen und dann ein Literaturverzeichnis mit den vollständigen Angaben anfügen – am besten einfach als „Anlage“ zum Schriftsatz. Bei "unjuristischen" Internetquellen (RKI-Berichte, Zeitungsartikel o.ä.) sollte zusätzlich eine URL angegeben (und am besten verlinkt) werden.
Muss gegliedert werden und ist ein Inhaltsverzeichnis erforderlich?
Nein, erforderlich ist beides nicht. Eine gewisse Untergliederung des Textes ist aber sicher der Übersichtlichkeit zuträglich. In der Praxis ist es bei (sehr) langen Klageschriften bzw. -erwiderungen zumindest nicht unüblich, ein knappes Inhaltsverzeichnis in den Schriftsatz einzubauen (allerdings keinesfalls vor das Rubrum).
Müssen wir zu Beginn unsere Plädoyers einen Antrag stellen?
An sich müsste der Klageantrag tatsächlich in der mündlichen Verhandlung gestellt noch einmal werden. Im Moot wird das von Ihnen aber nicht erwartet (verboten ist es aber natürlich nicht). In der Praxis passiert das übrigens ganz formlos: Der Richter fragt kurz beide Parteien, ob sie die Anträge aus den Schriftsätzen stellen; die Parteien nicken – fertig.
Müssen wir in den mündlichen Verhandlungen die Tatsachen noch einmal erläutern?
Ob und in welchem Umfang Sie die Tatsachen erläutern, bleibt Ihnen überlassen. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass das Gericht die Akte kennt. Dennoch kann es natürlich sinnvoll sein, auf den einen oder anderen Umstand noch einmal gesondert hinzuweisen.
Gibt es einen Dresscode für die mündlichen Verhandlungen?
Nein, Sie dürfen anziehen, was Sie wollen. Wer weder over- noch underdressed sein möchte, dem sei "business casual" empfohlen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann richten Sie sie an georg-august-moot@jura.uni-goettingen.de