DMV-Beitrag "Notvertretungsrecht in der Intensivmedizin"


In der aktuellen Ausgabe der DMW (Deutsche Medizinische Wochenschrift) wurde ein Beitrag von Prof. Dr. Gunnar Duttge zum Thema "Notvertretungsrecht in der Intensivmedizin" veröffentlicht.

Anlass des Beitrags ist insbesondere die mit Wirkung zum 01.01.2023 eintretende Gesetzesänderung im Bürgerlichen Gesetzbuch, nach der Ehegatten kraft Gesetzes zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge", d.h. auch für Therapieentscheidungen am Lebensende werden.

Den Beitrag von Prof. Dr. Gunnar Duttge finden Sie hier.

Die Ausführungen von Prof. Duttge wurden darüber hinaus auch von der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) in einem Videoformat gesondert publiziert.