In publica commoda



Symbolbild für Inklusion

Die Inklusionsbeauftragte stellt sich vor



Was ist die Aufgabe einer*eines Inklusionsbeauftragte*n?

Die Inklusionsbeauftragten sind die persönlichen und kompetenten Ansprechpartner*innen des Arbeitgebers/der Dienststelle bei der Umsetzung der Inklusion im dienstlichen Alltag. Damit sind sie das „Pendant“ zu den gewählten Interessenvertretungen wie der Schwerbehindertenvertretung oder dem Personalrat, wenn es um die Angelegenheiten der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in der Dienststelle geht.


§ 181 SGB IX formuliert das Amt und die Aufgabe wie folgt:

„Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden. Der Inklusionsbeauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.“



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